Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 6: 2007
Diagnose Hodenkrebs. Mit diesem Befund meldete sich der Bankangestellte Jonathan Keller* seinem Versicherungsmakler. Er bat, aus zwei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen Renten für ihn geltend zu machen. Während eine Assekuranz innerhalb einer Woche die Berufsunfähigkeit anerkannte und zahlte, weigerte sich die andere mit der lapidaren Begründung: "Mit Hodenkrebs kann man vielleicht noch arbeiten." Der Makler bat den widerspenstigen Versicherer zum Gespräch, denn die Weigerung war in keiner Weise durch dessen Bedingungen gedeckt.
Um das herauszufinden, brauchte aber auch der Experte mehrere Stunden. Der Grund: Berufsunfähigkeitsbedingungen sind höchst komplex - und für Laien, sprich für die Versicherten, eigentlich undurchschaubar. Dass Versicherte zwar Rechte haben, aber nicht unbedingt Recht und Geld bekommen, bestätigten uns sogar indirekt einige Versicherer, die ihre Bedingungen schlechter auslegten als ÖKO-TEST.
So schrieb uns die Asstel, dass sie in ihren Bedingungen keine sogenannte Arztanordnungsklausel habe. Mit der kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen ein Versicherter über sich ergehen lassen muss, will er die Rente nicht verlieren. Doch, schreibt die Asstel weiter: "In der Praxis erwarten wir allerdings, dass der Versicherte zumutbaren ärztlichen Anordnungen Folge leistet." ÖKO-TEST meint dagegen, dass die Versicherung dazu kein Recht und der Versicherte lediglich eine allgemeine Schadensminderungspflicht hat. Tarife ohne Arztanordnungsklausel haben wir daher mit "gut" bewertet.
Auch wenn für Versicherte im Leistungsfall ein starker Partner wichtig ist, der hilft, die Ansprüche durchzusetzen, bleiben doch die Bedingungen das A und O. Schon eine im Dickicht der Vertragstexte versteckte ungünstige Klausel kann es dem Versicherer ermöglichen, die Leistung im Ernstfall auch vor Gericht zu verweigern. So kann der übliche Prognosezeitraum, ab dem die Rente gezahlt wird, mit dem Wort "dauernd" auf rund drei Jahre verlängert werden. Wer eine solche Formulierung benutzt, könne seine Police gegenüber Anbietern, die sich klar auf einen Zeitraum von sechs Monaten festlegen, "um 15 Prozent billiger verkaufen", bestätigte die AXA-Versicherung aus Köln.