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ÖKO-TEST Juni 2007
Zahnschmerzen

Zahnschmerzen
Kürzlich kam ich mit schlimmen Zahnschmerzen eine halbe Stunde vor Schließung in die Praxis und bat um Behandlung. Die Frau an der Anmeldung teilte mir mit, man könnte mich nicht mehr behandeln und gab mir zwei Schmerztabletten. Darf ein Arzt so handeln?


Nein. Ein Patient mit Schmerzen hat ein Anrecht auf Behandlung und der Zahnarzt hat die Pflicht, ihn zu behandeln. "Tut er dies nicht, macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar", betont Dr. Axel Heinen, Chef der Zahnärztekammer Aachen und Mitglied im Medizinischen Beratungsdienst der Zahnärzte (MDZ). Solange der Zahnarzt in der Praxis ist, muss er helfen - unabhängig davon, ob die eigentliche Sprechzeit bereits vorüber ist. Zudem muss er sich den Patienten anschauen, bevor er über die Art der Behandlung entscheidet. Die vorübergehende Versorgung mit einem Schmerzmittel ist nach vorheriger Abklärung möglicher Unverträglichkeiten möglich. (ste)





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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