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Das ist zu viel
ACE-Säfte und -Getränke



Man nehme Wasser, Zucker, ein bisschen Frucht und eine Vitaminmischung. Fertig ist der ACE-Saft. Doch in Wahrheit handelt es sich nur bei vier der von uns untersuchten 19 Getränke um reinen Fruchtsaft. Alle anderen sind Fruchtnektare oder Fruchtsaftgetränke mit Fruchtanteilen von gerade mal 22 bis 60 Prozent. Der Rest besteht aus Wasser, Zucker oder Süßstoffen und wird mit synthetischen Aromastoffen sowie Vitaminen aufgepeppt.

Die Vitamine A, C und E wir-ken als Radikalenfänger und unterstützen dadurch den körpereigenen Schutzmechanismus. Doch die gesundheitsfördernde Wirkung einer Extradosis isolierter, künstlich zugeführter Vitamine ist stark umstritten. Besonders problematisch ist die Zugabe von Betacarotin, eine Vorstufe des Vitamins A. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät dazu, täglich nicht mehr als zwei Milligramm synthetisches Betacarotin aufzunehmen bzw. es am besten gar nicht mehr als Nahrungser-gänzung zu verwenden. Wir wollten wissen, ob die Hersteller diese schon 2001 ausgesprochene Warnung ernst nehmen und haben 19 ACE-Drinks in die Labore geschickt.

Das Testergebnis

Viel hilft nicht viel und die ACE-Getränke halten nicht, was sie versprechen. In mehr als zwei Drittel aller Fälle schneiden sie mit "mangelhaft" oder "ungenügend" ab. Immerhin gibt es eine "sehr gute" und sieben "gute" Alternativen.

Schon lange ist bekannt, dass künstliches Betacarotin bereits in Dosen ab 20 Milligramm (mg) pro Tag zu erhöhten Lungenkrebsraten bei Rauchern und zu erhöhter Sterblichkeit bei Herzkranken geführt hat. Für viele Hersteller offenbar kein Grund, auf natürliches Betacarotin umzusteigen, was neben den Bio-Produzenten immerhin sieben konventionelle Anbieter gemacht haben.

Alle "mangelhaften" und "ungenügenden" Drinks enthalten pro Glas mehr isoliertes Betacarotin als das BfR empfiehlt (höchstens 2 mg pro Tag), in zwei Getränken ist der Gehalt an Betacarotin zumindest erhöht. Vorsicht: Da isoliertes Betacarotin schon länger umstritten ist, deklarieren viele Hersteller es umgerechnet in Vitamin A oder als ProvitaminA.

Nur vier der getesteten Getränke enthalten keine synthetischen Vitamine. Um den Vitamin-E-Gehalt zu erhöhen, wurde ihnen ein kleiner Anteil an Weizenkeimöl zugesetzt. Alle anderen sind mit synthetischem Vitamin E, Vitamin C und/oder Betacarotin angereichert, teilweise noch mit weiteren Vitaminen.

In fünf ACE-Drinks stecken künstliche Süßstoffe, die auch gentechnisch hergestellt sein können. Sie sind zwar kalorienfrei, helfen aber trotzdem nicht beim Abnehmen, weil sie die Geschmacksnerven an die süße Kost gewöhnen.

Die Gesellschaft Deutscher Chemiker empfiehlt für den Gehalt an deklariertem Vitamin A und E eine Toleranzgrenze von +/-30 Prozent, für Vitamin C eine Toleranz von +/- 20 Prozent. Der Beutelsbacher Bio Sanddorn ACE unterschreitet den Wert für Betacarotin und Vitamin E. Er hat im Test eine Sonderstellung, weil der Betacarotingehalt nicht aus Möhren, sondern aus Sanddornsaft stammt. Unser Labor konnte Betacarotin nur in Höhe von 12,5 Prozent des deklarierten Vitamin- A-Gehalts nachweisen. Der Hersteller räumt ein, dass der deklarierte Gehalt auf Literatur- und Analysewerten beruht, die von einem höheren Betacarotingehalt im Sanddorn ausgehen, als von uns gemessen.

Ingesamt gesehen sind die gemessenen Vitaminwerte häufig höher als die deklarierten, was Sinn macht, weil sie sich während der Lagerung abbauen und bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums in entsprechenden Mengen enthalten sein sollten. Das gilt besonders für Vitamin C.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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