Imker gewinnt Prozess um Schadenersatz für Glyphosat in Honig

Autor: dpa | Kategorie: Geld und Recht | 20.06.2022

Imker gewinnt Prozess um Schadenersatz für Glyphosat in Honig
Foto: Shutterstock / r.classen

Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung sein. Erstmals muss ein Agrar-Unternehmen einem Imker Schadenersatz zahlen, weil sein Honig mit Glyphosat belastet wurde. Doch Kläger und Naturschützer wollen mehr.

Nach mehr als zwei Jahren Rechtsstreit wurde vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) heute das Urteil über die Klage eines Imkers gegen ein Agrar-Unternehmen gesprochen. Grund ist der Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Der Imker forderte in dem Prozess Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) besagt: Das beklagte Agrar-Unternehmen muss vollumfänglich Schadenersatz leisten. Das Gericht verurteilte das Unternehmen dazu, dem Kläger rund 14.500 Euro für den entstandenen Schaden zu zahlen. Zudem muss es die Prozesskosten tragen. Das Gericht entschied hierbei in einem Einzelfall. Die Bienenstöcke seien aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination sei eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem habe das Agrar-Unternehmen fahrlässig gehandelt. Das Eigentum des Imkers sei verletzt worden. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Rechtsstreit um Glyphosat im Honig

Im Frühjahr 2019 hatte der Imker seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden. Seinen Betrieb hat der Imker nach eigenen Angaben aufgeben müssen.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben laut Aurelia-Stiftung, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Die Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Naturschutz, insbesondere für die Bienen und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein.

Andere Imker können sich auf das Urteil berufen

Die Entscheidung des Gerichts stütze seine Branche, sagte Kläger und Imker Sebastian Seusing der Deutschen Presse-Agentur. "Für alle Imker ist das eine neue Situation, sie können sich jetzt auf dieses Urteil berufen und viele Imker werden sich trauen, ihren Honig überprüfen zu lassen oder gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu klagen", zeigte er sich überzeugt.

Das Urteil sei ein wichtiges Signal an die Landwirte bei der Anwendung des Unkrautvernichters Glyphosat, für die es Beschränkungen gebe, sagte der Rechtsanwalt des Imkers, Georg Buchholz. "Man geht um mit Giftstoffen, man muss dafür sorgen, dass man niemanden schädigt und potenzielle Geschädigte sind Imker, Bienen und Verbraucher", machte er klar. Landwirte müssten dafür sorgen, dass umstrittene Pflanzenschutzmittel nicht in andere Lebensmittel gelangten.

Glyphosat-Einsatz: keine generelle Entscheidung

Das Landgericht traf an diesem Montag allerdings keine generelle Entscheidung darüber, ob Landwirte bei einem Glyphosat-Einsatz grundsätzlich damit rechnen müssen, dass Bienenstöcke in der Nähe sind. Und ob Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen, ist mit der Gerichtsentscheidung auch nicht geklärt.

Die Aurelia-Stiftung, die den klagenden Imker unterstützt, kritisierte das Urteil als Einschränkung einer Lösung für ein gravierendes Problem. Es gehe um grundlegende Fragen der Agrar-Politik, sagte der Vorstand der Stiftung, Thomas Radetzki. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Richterin in ihrer Begründung schreibt, dass Bienen zur Landwirtschaft dazugehören und der Landwirt immer damit rechnen muss, dass das, was er spritzt, Bienen erreicht."

Radetzki wies noch auf ein anderes Problem hin. Durch die intensive Landwirtschaft, die Pestizide in großen Flächen einsetzt, bewege sich der Imker auf "dünnem Eis". 130.000 Freizeitimker gebe es in Deutschland, viele verkauften auch ihren Honig. Sie unterlägen dem Lebensmittelgesetz und müssten gewährleisten, dass das Produkt 'verkehrsfähig' sei, erklärte Radetzki. Wenn der Imker Anlass habe, eine Belastung anzunehmen, müsse er den Honig testen lassen, sonst mache er sich strafbar. "Wir brauchen eine Agrarwende", forderte Radetzki auch deshalb. Die Anwendung von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen müsste grundsätzlich verbote werden.

Weiterlesen auf oekotest.de: