Einweg-Müll im Sommer: Pappteller & Holzbesteck richtig entsorgen

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Freizeit und Technik | 17.05.2022

Nach dem Picknick: Wie Sie Pappteller richtig entsorgen
Foto: Shutterstock/Aleksandrs Samuilovs

Einweg-Geschirr fürs Essen und Trinken unterwegs darf in aller Regel nicht in die gelbe Tonne, auch gehören Pappteller nicht ins Altpapier. Wir erklären, was in welche Tonne gehört, wenn Grillparty oder Picknick vorbei sind.

Da Besteck und Einweggeschirr aus Plastik seit Sommer 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen, werden wir in Zukunft im Park und auf Gartenpartys viel häufiger Pappteller, Holzbesteck & Co. sehen. Sie sind beim Picknick oder Grillen sehr praktisch – wenn auch schlechter für die Umwelt als 'richtiges', nämlich wiederverwendbares Geschirr und Besteck aus Porzellan oder Metall.

Wenn die Feier vorbei ist, geht es ans Aufräumen. Damit Sie sich bei der Entsorgung keine Gedanken machen müssen, beantworten wir die wichtigsten Entsorgungsfragen:

  • Pappteller gehören – auch wenn sie größtenteils aus Zellstoff bestehen – nicht ins Recycling, und damit weder in die Papiertonne noch in den gelben Sack. Richtig ist die Restmülltonne. Der Grund: Teller aus Pappe sind zum einen häufig verschmutzt, zum anderen fast immer mit Kunststoff beschichtet, aber trotzdem keine Verpackungen (und damit kein Fall für die gelbe Tonne).
  • Gabeln aus Holz oder Bambus sind ebenfalls ein Fall für den Restmüll, das Gleiche gilt für Geschirr aus Palmblättern oder vergleichbaren organischen Materialien.
  • Verschmutzte Servietten gehören ebenfalls in den Hausmüll.
  • Bei Einweg-Bechern gilt: Wenn sie verschmutzt sind, sind sie Restmüll. Wenn sie noch (so gut wie) unbenutzt sein sollten, dürfen sie auch – da es sich um Verpackungen handelt – im Gelben Sack entsorgt werden. Dabei ist es egal, ob die Becher aus Plastik bestehen oder aus beschichteter Pappe wie bei Coffee-to-go-Bechern.

Übrigens: Restbestände an Plastikbesteck oder -geschirr sollten ebenfalls in den Restmüll gegeben werden, da nur Kunststoff-Verpackungen in den gelben Sack gehören, nicht aber Gebrauchsgegenstände. Hier sind jedoch regionale Ausnahmen möglich. Kunststoffbecher hingegen zählen zu den Verpackungen.

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