Weniger gependelt? So bekommen Sie Geld von der Versicherung zurück

Autor: dpa / Redaktion (lp) | Kategorie: Geld und Recht | 22.04.2022

Wegen Homeoffice weniger gependelt? Das kann bei der Kfz-Versicherung Geld sparen.
Foto: Shutterstock / Krasula

Viele Arbeitnehmer verbrachten die letzten Monate im Homeoffice – das könnte sich bei der Kfz-Versicherung bezahlt machen: Wer feststellt, dass er weniger mit dem Auto unterwegs war als vertraglich angegeben, kann Geld sparen.

Nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht kann sich für Autofahrer ein Blick auf den Kilometerzähler lohnen: Blieb das Auto öfter ungenutzt, weil die Arbeitswege entfielen, verringert sich womöglich die Jahresfahrleistung.

Wer dies seiner Kfz-Versicherung meldet, könne je nach abgeschlossenem Tarif mit einer anteiligen Beitragserstattung oder einer Gutschrift der betreffenden Gesellschaft rechnen, sagt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen dem dpa-Themendienst.

Wer Auto weniger fährt, kann bei der Kfz-Versicherung sparen

Die Fahrleistung sagt aus, wie viele Kilometer man sein Auto im Jahr bewegt. Als Schätzwert ist sie ein Tarifmerkmal von Kfz-Versicherungsverträgen und beeinflusst die Höhe des Jahresbeitrags. Versicherer gehen davon aus, dass mit geringerer Kilometerzahl zum Beispiel das Unfallrisiko abnimmt. "Wer weniger unterwegs ist, fährt günstiger als ein Vielfahrer", erläuterte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Ändert sich die Fahrleistung – etwa, wenn sich die Lebenssituation verändert, man umzieht oder den Job wechselt –, sollte dies nach Auskunft des GDV dem Versicherer mitgeteilt werden. "Dann wird der Beitrag des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet", erläuterte Rehberg.

Wie hoch Erstattung oder Verrechnungsgutschrift ausfielen, hänge von vielen Faktoren wie zum Beispiel der Schadenfreiheitsklasse oder dem Alter das Autos ab.

Fahrleistung prüfen und sich vor Strafzahlungen schützen

Teuer kann es aber werden, wenn Halter feststellen, dass sie das Auto mehr als der Versicherung gegenüber angegeben genutzt haben und dies vorsätzlich verschweigen. "Strafzahlungen können in solchen Fällen fällig werden", so Rehberg. Je nach Vertragsbedingungen seien Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, höhere Fahrleistungen gegenüber der Versicherung anzugeben.

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