Falsche Schnecke getötet? Bußgelder drohen

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Bauen und Wohnen | 15.08.2023

Es drohen saftige Bußgelder, wenn Sie bestimmte Schnecken töten.
Foto: Shutterstock / Tomas Vynikal

Für Gärtner sind Schnecken ein kleiner Albtraum: Die Weichtiere machen sich im Nullkommanichts über die Pflanzen her. Die nachvollziehbare Reaktion: Weg mit dem Schneck! Schnecken zu töten ist aber nicht nur aus Tierschutzgründen eine schlechte Idee. Es drohen auch Bußgelder.

Manche Menschen empfinden Schnecken im Garten als echte Plage: Die gefräßigen Weichtiere lieben Salat, frische Triebe und Blütenstauden. Ruckzuck haben sie sich durch den Garten gefressen. Die Reaktion von Hobbygärtnern ist nachvollziehbar: Sie möchten die Schnecken loswerden – am liebsten ein für allemal.

Was viele nicht wissen: Nicht alle Schnecken richten Schaden an. Und einige Arten stehen sogar unter Naturschutz. Wenn Sie diese geschützten Arten töten, können Bußgelder fällig werden, die in die Tausende gehen.

Schnecke ist nicht gleich Schnecke

Schädlich für Salat, Kräuter und Blumen sind vor allem die sogenannten Nacktschnecken. Bei uns verbreitet ist die "Spanische Wegschnecke". 

Gehäuseschnecken dagegen fügen unseren Garten- und Balkonpflanzen keinen nennenswerten Schaden zu. Sie ernähren sich überwiegend von abgestorbenem Pflanzenmaterial (Pilze, Algen, Teile abgestorbener Pflanzen). Auch andere Nacktschnecken (allerdings nur die kleinen) und die Ei-Gelege stehen auf ihrem Speiseplan.

Schnecken unter Naturschutz

Einige Schneckenarten stehen unter strengem Schutz:

  • Gefleckte Weinbergschnecke 
  • Gewöhnliche Weinbergschnecke
Weinbergschecken stehen unter Naturschutz.
Weinbergschecken stehen unter Naturschutz. (Foto: Shutterstock / Ravital)

Die Weinbergschnecke ist hierzulande eine der bekanntesten Gehäuseschnecken. Weinbergschnecken gelten als Delikatesse, vor allem in Frankreich und Italien werden sie gerne als Suppe oder mit Kräuterbutter gegessen.

Die Weinbergschnecke gilt nicht als Schädling, sondern als Nützling: Sie frisst Ei-Gelege von Nacktschnecken auf und ernährt sich darüber hinaus von welken und modernden Pflanzenteilen.

Weinbergschnecken stehen in Deutschland unter Naturschutz. Sie zu töten gilt als Ordnungswidrigkeit, die – je nach Bundesland – ein Bußgeld von bis 65.000 Euro nach sich ziehen kann.

Tigerschnegel: diese Schnecke ist im Garten willkommen

Auf den ersten Blick erinnert der Tigerschnegel an die Salaträuber, die sich gerne durch den Garten fressen. Von den gewöhnlichen Nacktschnecken unterscheidet ihn aber seine Größe (er wird bis zu 20 cm lang) und vor allem sein Raubkatzen-Muster.

Der Tigerschnegel wird 15 bis 20 cm groß und trägt ein auffälliges Leopardenmuster.
Der Tigerschnegel wird 15 bis 20 cm groß und trägt ein auffälliges Leopardenmuster. (Foto: Shutterstock / Walter R)

Wer Tigerschnegel in seinem Garten sichtet, kann sich freuen: Er ist kein Schädling, sondern wie die Weinbergschnecke ein Nützling – und sollte auf keinen Fall bekämpft werden. Auf seinem Speiseplan stehen Aas, abgestorbene Pflanzenteile und Pilze. Frische Pflanzen lassen die Schnegel allermeist in Ruhe.

Zum Teil wird er als regelrechter Fressfeind von Nacktschnecken gepriesen – das ist er allerdings nicht, wie Laborversuche zeigten.

Der Tigerschnegel steht nicht unter Naturschutz und ist in Europa weit verbreitet.

Mit Laubhaufen, größeren Steinen oder abgestorbenem Holz können Sie den Tigerschnegel anlocken.

Schnecken loswerden

Fazit: Die einzigen Schnecken, die im Garten wirklich lästig werden können, sind Nacktschnecken. In diesem Artikel finden Sie Tipps, wie Sie die schleimigen Kriechtiere loswerden – ohne ihnen zu schaden:

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