"Mangelhaft": Müller‘s Mühle Leinsamen fallen durch den Test

Autor: Lena Wenzel/Hanh Friedrich | Kategorie: Essen und Trinken | 17.02.2022

Müller‘s Mühle Leinsamen gedämpft geschrotet schneiden im Test nur "mangelhaft" ab.
Foto: ÖKO-TEST; Angelika Heine/Shutterstock

Müller‘s Mühle bewirbt seine gedämpften und geschroteten Leinsamen auf der Verpackung als "ideale Proteinquelle in Müsli, Joghurt, Smoothies & Co.". In unserem Test schneidet das Produkt allerdings nur "mangelhaft" ab. Der Grund: Problematische Inhaltsstoffe und fehlende Transparenz was die Produktion betrifft. 

Es gibt viele gute Gründe, Leinsamen in die tägliche Ernährung aufzunehmen. Sie liefern viel Eiweiß, sind reich an Omega-3-Fettsäuren, stecken voller Ballaststoffe und sind gut für den Darm. Ärgerlich, wenn die Produkte in den Verkaufsregalen dann Problemstoffe enthalten. 

Für unseren Test haben wir 20 Mal geschrotete Leinsamen eingekauft und sie im Labor untersuchen lassen. Das Ergebnis: Nur ein Produkt schneidet mit "sehr gut" ab. Kritik gibt es vor allem für Verunreinigungen mit Mineralöl. Außerdem auffällig: Ein paar Hersteller übernehmen wenig Verantwortung für die Arbeitsbedingungen in den Anbauländern.

Insgesamt fallen drei Marken durch den Test, darunter die Müller‘s Mühle Leinsamen gedämpft geschrotet mit dem Gesamturteil "mangelhaft". 

Mineralölbestandteile in Müller‘s Mühle Leinsamen

Die Müller‘s Mühle Leinsamen gehören zu den Produkten im Test, die wir aufgrund von enthaltenen Mineralölbestandteilen kritisieren. Genau gesagt, sind wir auf gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) und chemisch sehr ähnliche Verbindungen (MOSH-Analoge) gestoßen. Den Gehalt in den Leinsamen von Müller‘s Mühle bewerten wir als "leicht erhöht". 

Das Problem: MOSH reichern sich im menschlichen Körper an und die Folgen davon sind noch völlig unklar. Insgesamt bemängeln wir zehn Leinsamen im Test, weil sie mit Mineralölbestandteilen belastet sind. 

Leinsamen gelten als gesundes Lebensmittel.
Leinsamen gelten als gesundes Lebensmittel. (Foto: hsagencia/Shutterstock)

Kritik an Glyphosat 

Spuren von Glyphosat hingegen enthalten die Müller‘s Mühle Leinsamen als einziges Produkt im Test. Alle anderen sind frei von Pestiziden. Das krebsverdächtige Spritzmittel Glyphosat ist in der EU hoch umstritten, der massenhaft verbreitete Einsatz gefährdet zudem die biologische Vielfalt. 

Durch das Mittel werden alle Pflanzen abgetötet, ausgenommen gentechnisch entsprechend veränderte Nutzpflanzen. Damit wird auch die Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten zerstört.

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Hersteller gewährt keinen Einblick in Produktion 

Kommen wir zur Produktion der Leinsamen im Test. Kein Produkt stammt aus Deutschland, als Anbauländer sind Kasachstan und Indien am häufigsten vertreten. 

Weil wir wissen wollten, wie es um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in den Anbauländern bestellt ist, baten wir die Firmen für alle überprüften Leinsamen darum, uns die Lieferkette transparent zu machen. Für die Leinsamen von Müller’s Mühle sowie einer weiteren Marke erhielten wir überhaupt keine Antwort. Das werten wir als schlechtes Zeichen.

Zum Vergleich: Andere Anbieter legten uns externe Zertifikate und Auditberichte vor, die sich an internationalen Sozialstandards orientieren. Die meisten machten die Lieferkette transparent.

So setzt sich das Gesamturteil zusammen 

Das Gesamturteil beruht auf dem Teilergebnis Inhaltsstoffe. Außerdem verschlechtert sich das Gesamturteil um zwei Noten, wenn das Teilergebnis Arbeitsschutz und Transparenz "ungenügend" ist. 

Weil in den Müller‘s Mühle Leinsamen gedämpft geschrotet "leicht erhöhte" Gehalte an Mineralölbestandteilen und Spuren von Glyphosat stecken, ziehen wir zwei Noten ab. Damit lautet das Teilergebnis Inhaltsstoffe "befriedigend". 

Die fehlende Transparenz, was Bemühungen um Arbeitsschutz und die Lieferkette betrifft, sorgt für ein "ungenügendes" Teilergebnis Arbeitsschutz und Transparenz. Aus beiden Teilergebnissen ergibt sich das Gesamturteil "mangelhaft". Details zu Bewertung und Prüfmethoden lesen Sie hier auf der Seite zum Test im Abschnitt Testverfahren.

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