Neue Corona-Reiseregeln: Was ab Februar in der EU gilt

Autor: Benita Wintermantel / dpa | Kategorie: Freizeit und Technik | 01.02.2022

Verreisen innerhalb der EU soll ab Februar wieder einfacher werden.
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Die Urlaubsplanung ist in Pandemiezeiten kompliziert. Ab Februar soll zumindest das Reisen innerhalb der EU deutlich einfacher werden: Jetzt gelten neue, einheitliche Regeln für Reisende und Urlauber. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Die EU will das Reisen innerhalb der Europäischen Union deutlich erleichtern: Ab 1. Februar soll nicht mehr das Infektionsgeschehen im Abreiseland das wichtigste Kriterium sein, sondern ein gültiges EU-Corona-Zertifikat.

Die EU-Staaten einigten sich darauf, dass vom 1. Februar 2022 an nicht entscheidend sein soll, von wo aus eine Reise startet – sondern, ob ein gültiger Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorliegt. Das teilten die EU-Länder vergangene Woche mit. Damit folgen die Staaten weitgehend einem Vorschlag, den die EU-Kommission vor zwei Monaten präsentiert hatte.

Urlaub trotz Corona: Diese Regeln gelten jetzt

Ab Februar soll der Status des Reisenden (geimpft / genesen / negativ getestet) maßgeblich sein. Der Nachweis erfolgt über den europaweit gültigen Corona-Pass, in Deutschland beispielsweise über den QR-Code in der Corona-Warn-App.

Für Geimpfte gilt:

  • 14 Tage nach der vollständigen Corona-Impfung gilt man als geimpft.
  • Ohne Booster-Impfung sind EU-Zertifikate nach der Grundimmunisierung 270 Tage (neun Monate) gültig.

Für Genesene gilt:

  • Ein Genesenen-Zertifikat soll für Reisen innerhalb der EU 180 Tage (6 Monate) gültig sein. In Deutschland gilt weiterhin die Regel, nach der man nach einer Corona-Infektion lediglich für drei Monate als genesen gilt.

Für Ungeimpfte gilt:

  • Sie benötigen für die Einreise einen negativen Corona-Test.
  • Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 sein.
  • Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Ungeimpfte dürfen nicht in alle Länder einreisen, so etwa nicht nach Finnland. In anderen Ländern gilt für Ungeimpfte eine Quarantänepflicht. 
    Ein Städtetrip nach Paris? Ab Februar sollen einheitliche Reiseregeln innerhalb der EU gelten.
    Ein Städtetrip nach Paris? Ab Februar sollen einheitliche Reiseregeln innerhalb der EU gelten. (Foto: Shutterstock / mapman)

    Wer kein EU-Covid-Zertifikat vorlegen kann, soll nach der Ankunft einen Test machen. Für Kinder unter zwölf Jahren gibt es Ausnahmen.

    Zusätzliche Beschränkungen solle es nicht geben. Ein Sprecher der EU-Kommission betonte: "Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen." 

    Da sich die Omikron-Variante des Coronavirus mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll zudem geprüft werden, die angesichts der Variante in manchen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen aufzuheben.

    Verwirrung um den Genesenenstatus

    Nach der neuen EU-weiten Regelung soll das Corona-Zertifikat für Genesene 180 Tage (also sechs Monate) lang gültig sein. In Deutschland wurde die Dauer vom Robert Koch-Institut (RKI) allerdings auf drei Monate verkürzt. Die unterschiedlichen Fristen haben in den vergangenen Tagen bereits für Verwirrung gesorgt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach will sich dafür einsetzen, dass die 3-Monatsfrist künftig EU-weit gilt.

    Sonderregelung: Rückreisen aus Hochrisikogebieten

    Deutschland unterscheidet für die Einreise zwischen Virusvarianten- und Hochrisikogebieten. Derzeit sind alle EU-Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, als Virusvariantengebiet ist derzeit kein Land eingestuft. Für den Urlaub in Hochrisikogebieten gilt:

    • Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne.
    • Ungeimpfte können sich frühestens fünf Tage nach Einreise freitesten.

    Diese Regelung soll weiterhin so oder in ähnlicher Form gelten.

    Auch andere Länder wie Italien und Österreich verlangen derzeit teils mehr als nur ein Zertifikat. Wer etwa nur eine Grundimmunisierung hat, muss für einen Österreich-Urlaub zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen. 

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