Verbraucherrecht: Kein Anspruch auf geimpfte Handwerker

Autor: dpa | Kategorie: Geld und Recht | 19.01.2022

Verbraucherrecht: Kein Anspruch auf geimpfte Handwerker
Foto: Shutterstock / Pixel-Shot

Es klingelt und Schornsteinfeger, Stromableser oder Handwerker wollen in die Wohnung. In Zeiten der anschwellenden Omikron-Welle stellt sich mancher die Frage: Sind die auch geimpft?

Kontakte beschränken, vor einem Treffen testen und im Idealfall dreifach geimpft sein: Mit diesen Regeln kommen wir hoffentlich sicher durch die aktuelle Corona-Welle. Was aber, wenn der Handwerker vor der Tür steht – kann ich mir da zum Beispiel den Impfnachweis zeigen lassen?

Nein, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Verbraucherinnen und Verbraucher haben aus Datenschutzgründen keinen Anspruch darauf, sich einen 3G-Nachweis vorlegen zu lassen."

Betrieb ist zu 3G verpflichtet

Hier sind vielmehr der Chef oder die Chefin von Installateur oder Stromableserin gefragt. "Der Inhaber des Betriebs hat sicherzustellen, dass wirklich nur Mitarbeiter, die das erfüllen, zur Arbeit gehen", so Husemann. Und Arbeit meint hier jeglichen Einsatzort, also auch die Wohnung eines Kunden.

Darauf müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher also verlassen. "Natürlich kann man im Betrieb anrufen und sich bestätigen lassen, dass dieser die 3G-Regeln einhält", sagt Husemann. "Sicherlich haben die Betriebe aber selbst ein großes Interesse an der Einhaltung, weil es ja Bußgelder gibt, wenn man dagegen verstößt." Detaillierte Auskünfte über einzelne Beschäftigte wird es allerdings nicht geben.

Ohne Impfpflicht kein Anspruch

Ebenso hat niemand einen Anspruch darauf, dass nur ein geimpfter Mitarbeiter geschickt wird. Ohnehin wäre das gar nicht umsetzbar. Unter Umständen wissen Chef oder Chefin selbst nicht, welche Angestellten geimpft sind und welche nicht. Denn bei 3G reicht immer auch ein Testnachweis. "Solange wir keine Impfpflicht haben, auch nicht für bestimmte Bereiche, hat man auch keinen Anspruch darauf, dass nur jemand kommt, der geimpft ist", sagt die Verbraucherschützerin.

Sie rät, auf jeden Fall darauf zu bestehen, dass eine Maske getragen wird. "Die normalen AHA-Regeln gelten ja auch bei Terminen mit Handwerkern. Da kann man schon höflich drauf hinweisen, dass man es bitte so haben möchte", schlägt Husemann vor. "Gerade in Innenräumen empfiehlt sich das, um Kummer und Stress zu vermeiden und möglichst unbeschadet durch die Corona-Zeit zu kommen."

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