Weniger Beschwerden über nervige Werbeanrufe – dafür mehr Bußgelder

Autor: dpa/Redaktion (lp/lw) | Kategorie: Geld und Recht | 19.07.2023

Zahl der Beschwerden über nervige Werbeanrufe sinkt
Foto: Shutterstock / Iryna Rahalskaya

Unerlaubte Werbeanrufe wurden zuletzt weniger, so die Bundesnetzagentur. Dafür stieg die Summe der verhängten Bußgelder im ersten Halbjahr 2023 deutlich an. Wir verraten außerdem, wie Sie sich vor unliebsamen Anrufen schützen.

Sie klingen in etwa so: Haben Sie Lust auf ein Gewinnspiel? Oder: Und ist Ihr jetziger Stromvertrag nicht viel zu teuer? Ob es um Werbung für ein Gewinnspiel oder unerwünschte Versicherungsangebote geht: Unerlaubte Werbeanrufe gehen weiterhin vielen Menschen in Deutschland auf die Nerven.

Im ersten Halbjahr 2023 gingen bei der Bundesnetzagentur rund 18.000 Beschwerden wegen solcher Kontaktaufnahmen ein, wie die Aufsichtsbehörde am Mittwoch mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Beschwerden damit allerdings um mehr als 50 Prozent gesunken.

Über die Gründe für den Rückgang konnte die Aufsichtsbehörde allerdings auch nur spekulieren. Möglicherweise sei er auf die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentationspflicht von Werbeeinwilligungen zurückzuführen oder auf das neue, detailliertere E-Formular der Bundesnetzagentur zur Abgabe einer Beschwerde.

Obwohl die Zahl der Beschwerden rückläufig war, wurden zwischen Januar und Juni deutlich mehr Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt als in der ersten Jahreshälfte 2022 – nämlich insgesamt gut eine Million Euro (Vorjahr: 283.000 Euro). Der Grund dafür sei, dass bereits in den ersten Monaten dieses Jahres von der Behörde drei große Verfahren mit hohen Bußgeldern abgeschlossen worden seien.

Telefonwerbung: Was ist erlaubt?

Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn die Verbraucher vorher schriftlich oder mündlich eingewilligt haben. Die Nummer muss dabei übermittelt werden, Anrufe mit unterdrückter Nummer sind nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht den Beschwerden nach und verhängt gegebenenfalls Bußgelder.

Telefonwerbung ist nur mit einer vorherigen Einwilligung der Verbraucher erlaubt.
Telefonwerbung ist nur mit einer vorherigen Einwilligung der Verbraucher erlaubt. (Foto: Shutterstock / A_stockphoto)

So schützen Sie sich vor Telefonwerbung

Die folgenden Ratschläge helfen, um sich vor ungewollten Werbeanrufen zu schützen:

  • Geben Sie Ihre Handynummer im Internet (zum Beispiel bei Petitionen, Umfragen oder Gewinnspielen) nur an, wenn dies zwingend erforderlich ist.
  • Achten Sie auf mögliche Klauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über die Verwendung Ihrer angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer verwendet werden soll.
  • Unrechtmäßige Werbeanrufe betreffen besonders häufig Festnetznummern, die im Telefonbuch stehen (und damit ältere Menschen). Auf Wunsch können Sie Ihre Nummer aus dem Telefonbuch löschen lassen.
  • Haben Sie ungewollte Werbeanrufe erhalten, sperren oder blockieren Sie die Nummer und reichen eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Wichtig für eine Anzeige sind möglichst genaue Angaben wie Datum, Uhrzeit, eine eventuell angezeigte Nummer und eine Beschreibung des Gesprächsverlaufs.

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