Ethylenoxid: Rückruf von Rotbäckchen- und Rabenhorst-Saft

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Essen und Trinken | 30.12.2021

Ethylenoxid: Rückruf von Rotbäckchen-Bio-Säften
Foto: Haus Rabenhorst GmbH & Co. KG

Der Hersteller Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG ruft verschiedene Bio-Säfte zurück, die Curryblattextrakt enthalten. In dem Extrakt wurden Rückstände von 2-Chlorethanol, einem Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, nachgewiesen.

Der Saft-Produzent Haus Rabenhorst, der unter anderem die Marke Rotbäckchen vertreibt, ruft einzelne Bio-Artikel aus seinem Sortiment zurück, die Curryblattextrakt enthalten.

Der Grund: In der Zutat sind laut Hersteller Rückstände von 2-Chlorethanol nachgewiesen worden. Es handelt sich dabei um ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid. Das Pestizid wird von Produzenten eingesetzt, um Pilze und Bakterien auf Lebensmitteln abzutöten.

Ethylenoxid immer wieder Grund für Rückrufe

In der EU ist der Einsatz für Lebensmittel allerdings bereits seit 1991 verboten. Trotzdem finden immer wieder Produkte ihren Weg auf den europäischen Markt, die den Stoff enthalten. Ethylenoxid ist "wahrscheinlich krebserregend und erbgutverändernd beim Menschen", so die Europäische Chemikalienagentur ECHA. Lesen Sie dazu auch: Ethylenoxid: Was ist das Problem mit dem Stoff? 

Hersteller Haus Rabenhorst teilt mit, die zurückgerufenen Bio-Säfte sollten nicht getrunken und könnten zurückgegeben werden. Betroffen sei bundesweit ausschließlich der Naturkosthandel.

Rabenhorst- und Rotbäckchen-Säfte zurückgerufen

Bei den rückgerufenen Produkten handelt es sich um (siehe Bild):

  • Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO, 750 ml, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 13.7.23
  • Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO, 750 ml, MHD 12.7.23
  • Rotbäckchen Klassik/Das Original BIO, 125 ml und 750 ml, MHD 12.07.23 und 22.10.23
  • Rotbäckchen Lernstark BIO, 125 ml, MHD 3.9.23 und 27.10.23.

Das Unternehmen weist darauf hin, dass ausschließlich die genannten Bio-Produkte betroffen sind – nicht aber konventionelle Produkte mit dem gleichen Namen. Sie enthalten die Zutat Eisen(II)gluconat anstelle von Curryblattextrakt und tragen kein Bio-Siegel.

Betroffene Produkte können Sie gegen Erstattung des Kaufpreises – auch
ohne Vorlage eines Kassenzettels – in Ihrer Einkaufsstätte zurückgeben. Verbraucheranfragen beantwortet der Rabenhorst unter [email protected].

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