Bußgeld droht: Auto beim Eiskratzen nicht warmlaufen lassen

Autor: dpa/Redaktion (lr) | Kategorie: Freizeit und Technik | 05.12.2023

Bußgeld droht: Auto beim Eiskratzen nicht warmlaufen lassen
Foto: Shutterstock/GreenMiles

Zurzeit ist morgens bei vielen erst mal Eiskratzen angesagt – doch den Motor schon warmlaufen lassen, während man die Autoscheibe vom Eis befreit? Das ist keine gute Idee, weder für den Geldbeutel noch für die Umwelt.

Wer im Winter das Auto während des Eiskratzens gerne schon warmlaufen lässt, sollte sich das zweimal überlegen. Der laufende Motor schadet nicht nur der Umwelt, sondern kann auch ganz schön teuer werden – ebenso wie schlecht freigekratzte Autoscheiben.

Bußgeld vermeiden: Auto nicht warmlaufen lassen

Das Auto bei Kälte im Stand warmlaufen zu lassen, kann kosten. Mit bis zu 80 Euro Bußgeld (zzgl. Verwaltungsgebühren) müssen Autofahrende laut ADAC rechnen, wenn sie den Motor anschalten und dann beispielsweise erst mal die Scheiben von Eis und Schnee befreien.

Durch diese Regelung sollen Lärm- und Abgasbelästigungen vermieden werden, so der ADAC. Wird der Motor dagegen warmgefahren, ist er schneller auf Betriebstemperatur und verbraucht weniger Treibstoff.

Auch schlecht freigekratzte Scheiben kosten Strafe

Die Scheiben vor Fahrtantritt freizumachen, ist dennoch Pflicht. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Autofahrende für gute Sicht verantwortlich. Dazu gehört: Front- und Seitenscheiben müssen frei sein. Wer nur mit einem Guckloch in der Windschutzscheibe erwischt wird, dem drohen immerhin zehn Euro Geldbuße.

Ebenfalls müssen laut ADAC Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach gesäubert werden. Weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht solle durch herabfallenden Schnee gefährdet werden. Aus Umweltschutzgründen rät der Autoclub, dabei auf chemische Enteiser zu verzichten.

Weiterlesen auf oekotest.de: