Niederlage vor dem EuGH: Dr. Oetker verliert Rechtsstreit um Nährwertangaben auf Müsli

Autor: dpa / Redaktion (lp) | Kategorie: Essen und Trinken | 12.11.2021

Dr. Oetker hat den Rechtsstreit um Nährwertangaben auf der Müslipackung verloren.
Foto: Shutterstock / Ralf Liebhold

"Kalorienschönrechnerei" – so lautete der Vorwurf gegenüber dem Lebensmittelhersteller Dr. Oetker, der auf der Vorderseite einer Müsliverpackung Nährwertangaben abdruckte, sie sich auf eine spezielle Zubereitungsart des Müslis sowie auf eine 40-Gramm-Portion bezog. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gesprochen.

Welche Nährwerte und wie viele Kalorien stecken im Müsli? Im Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Lebensmittelunternehmen Dr. Oetker hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein klares Urteil gegen Dr. Oetker verhängt.

EuGH-Urteil: Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen müssen leicht verständlich sein

Das aktuelle Urteil des EuGH besagt, dass sich Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen dürfen. Informationen dieser Art ließen keinen Vergleich mit entsprechenden Lebensmitteln anderer Hersteller zu, heißt es zu im Richterspruch. Zudem könnten sie die Verbraucher auch verwirren, wenn an anderer Stelle auf der Verpackung dann die Werte je 100 Gramm des Erzeugnisses zum Zeitpunkt des Verkaufs angegeben würden.

Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Lebensmittelunternehmen Dr. Oetker. Letzterer hatte bei seinem Müsli "Vitalis Knuspermüsli Schoko & Keks" auf der Vorderseite der Verpackung Angaben zum Brennwert und zu den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz gemacht, die sich ausschließlich auf eine 40-Gramm-Portion Müsli mit 60 Milliliter Milch mit einem Fettgehalt von 1,5 Prozent bezogen.

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Der vzbv bewertete das als "Kalorienschönrechnerei" und klagte gegen das Vorgehen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). 2019 hatte das Oberlandesgericht Hamm noch geurteilt, dass Dr. Oetker den Kalorientrick bei seinem Vitalis-Müsli einsetzen darf.

Der BGH aber wandte sich mit Fragen zur Auslegung von EU-Recht an den EuGH. Der EuGH verwies nun unter anderem darauf, dass die Informationen zum Nährwert "einfach und leicht verständlich" sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten. Bei Müsli erfordert dies demnach, dass sich die Angaben auf das "Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verkaufs" beziehen. Grund ist, dass es zum Beispiel auch mit Joghurt, Quark, Fruchtsäften oder Früchten zubereitet werden kann.

Die Verbraucherzentrale begrüßte die Klarstellungen des EuGH. Vorstand Klaus Müller sagte: "Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit". Der "Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln" werde durch das Gerichtsurteil ein Riegel vorgeschoben.

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