Resturlaub: Welche Rechte habe ich, wenn am Ende des Jahres noch Urlaub übrig ist?

Autor: Benita Wintermantel mit Material von dpa | Kategorie: Freizeit und Technik | 29.09.2021

Wann darf man Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen?
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Das Jahr 2021 nähert sich langsam, aber sicher seinem Ende zu: Wer sich seine wertvollen Urlaubstage wegen Corona und Home-Office aufgespart hat, steht gegen Ende des Jahres vor der Frage: Darf ich die Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen?

Auch dieses Jahr wurden coronabedingt viele Urlaubspläne über den Haufen geworfen. Für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen war das Grund genug, die wertvollen Urlaubstage erstmal aufzusparen. Jetzt – gegen Ende des Jahres – haben viele noch Urlaubstage offen und würden den Resturlaub am liebsten mit ins neue Jahr nehmen. Aber geht das überhaupt?

Kann ich Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen?

Für alle Fragen rund um den Urlaub von Arbeitnehmern gibt es das "Bundesurlaubsgesetz" (BUrlG): Hier steht unter anderem, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Ist das nicht der Fall, verfällt der Urlaub, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Der Arbeitnehmer muss Hinweise geben

"Ganz so einfach ist es aber doch wieder nicht", beruhigt Schipp. Im Jahr 2018 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub auch nehmen. Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht gefolgt.

Während früher nicht genommene Urlaubstage einfach verfallen sind, gilt heute: "Der Arbeitgeber muss darauf hinwirken, dass ein Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nimmt", so Schipp.

Dazu gehört auch: Arbeitgeber müssen darauf hinweisen, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht genommen wird. Reagieren Arbeitnehmer trotz der Hinweise nicht, ist der Urlaub mit Ablauf des Jahres weg.

Anspruch auf Urlaubstage kann länger bestehen

Laut Bundesurlaubsgesetz (Paragraf 7) kann der Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche Gründe das rechtfertigen.

"Denkbar wäre", so Schipp: Ein Arbeitgeber bekommt gegen Ende des Jahres einen riesigen Auftrag. Dann könne er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbieten, im laufenden Jahr noch Urlaub zu nehmen. Der Anspruch bestehe dann bis zum 31. März des Folgejahres.

Resturlaub bei Krankheit

Wenn ein Angestellter krank ist und den Resturlaub nicht nehmen kann, bleibt der Anspruch auf die Urlaubstage bestehen.

Bei Krankheit gilt noch eine weitere Besonderheit: Der Anspruch verlängert sich nicht nur wie üblich bis zum 31. März des Folgejahres. Kann jemand wegen der Krankheit den Urlaub darüber hinaus wieder nicht nehmen, bleibt der Anspruch bis zum 31. März im übernächsten Jahr bestehen, so Schipp.

Was passiert in der Elternzeit mit dem Resturlaub?

In der Elternzeit verfällt der Resturlaub nicht. Die übrigen Urlaubstage werden auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen und an die erste Elternzeit eine zweite anhängen. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit enden, bekommen Sie den Resturlaub ausbezahlt.

Gesetzlicher Mindesturlaub: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin 24 Tage Urlaub im Jahr zu. Als Basis gilt hier die 6-Tage-Woche. Wer also fünf Tage die Woche arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 20 Tagen im Jahr. 

Jeder hat dabei Anspruch auf zwölf zusammenhängende freie Tage am Stück – meist also zwei Wochen. Mehr Urlaub am Stück muss der Arbeitgeber nicht genehmigen.

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