Drei-Euro-Tests: Wer zahlen muss – und wer nicht

Autor: Redaktion (bw/hap) / dpa | Kategorie: Geld und Recht | 29.06.2022

Kostenlose Bürgertest gibt es ab Juli nur noch für vulnerable Bevölkerungsgruppen.
Foto: Petra Weishaar/Shutterstock

Für viele Menschen sind Schnelltests ein einfaches Mittel für etwas mehr Sicherheit in Corona-Zeiten. Nun laufen die kostenlosen Schnelltests aus – aber nicht für alle. Wir erklären, wer sich weiterhin umsonst testen lassen kann und wer für den "Drei-Euro-Test" zahlen muss.

Kostenlose Corona-Schnelltests für alle – diese Möglichkeit läuft jetzt aus. Für die meisten heißt es künftig: Test selbst bezahlen oder zumindest einen Teil davon. Gratis sind "Bürgertests" ab 1. Juli 2022 nur noch für bestimmte Risikogruppen. In der Regel sollen künftig drei Euro aus eigener Tasche pro Test bezahlt werden. Darauf hatten sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Woche geeinigt.

Corona-Bürgertests: Was ändert sich ab Juli?

Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, 'ausgesetzt', wie es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Corona-Testverordnung heißt, der vergangene Woche bekannt wurde. 

Wer bekommt weiterhin einen Gratis-Test?

Kostenlose Schnelltests sollen weiterhin für vulnerable Gruppen möglich sein. Dazu zählen folgende Personen:

  • Kinder im Alter von bis fünf Jahren
  • Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Besucher von Kliniken und Pflegeheimen
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, die sich nicht impfen lassen können

Auch Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können, müssen den Test nicht selbst bezahlen.

Wer muss künftig für den Bürgertest zuzahlen? 

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen 'Veranstaltung in einem Innenraum' am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.

Bürgerinnen und Bürger können die drei Euro in der Teststelle oder Apotheke bar oder per Karte bezahlen. Für die Anbieter soll der "Erstattungspreis" von 11,50 Euro auf 9,50 Euro gesenkt werden: Zu den drei Euro kommen also 6,50 Euro vom Bund.

      Wie soll das kontrolliert werden?

      Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche Besuche müssten 'glaubhaft' gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird.

      Ob das potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.

      Finanzielle Möglichkeiten stoßen an die Grenzen

      Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie – mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst – seit dem Frühjahr 2021. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind", hatte Finanzminister Lindner den Schritt begründet.

      Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wäre es 5 Milliarden.

      Netz an Corona-Teststellen soll erhalten bleiben

      "Wir wollen durch die Bürgertests Infektionsketten auch in Zukunft durchbrechen", sagte Lauterbach. Dafür sei man mit dem neuen Konzept gut gerüstet. Damit werde nun auch das Netz der Teststellen erhalten. Es sei damit zu rechen, dass die Zahl der Bürgertests sinke. Tests ganz ohne Anlass würden aber auch nicht empfohlen.

      Das neue Konzept soll auch auf diverse Fälle von Abrechnungsbetrug mit den lukrativen Tests reagieren. Dafür soll unter anderem die Kontrollfrequenz erhöht werden, wie Lauterbach sagte – etwa um Testzentren, die fast nur negative Tests abrechnen, schneller aufzuspüren.

      Wer erhält einen kostenlosen PCR-Test?

      Und wie sieht es mit kostenlosen PCR-Tests aus? Wer in der Vergangenheit von der Corona-Warn-App auf ein "Erhöhtes Risiko" hingewiesen wurde, konnte bis vor einiger Zeit bei einer Vielzahl von Corona-Teststellen einen kostenlosen PCR-Test durchführen lassen. Diese Regelung gilt nicht mehr.

      In folgenden Fällen ist ein PCR-Test kostenlos (Quelle Bundesministerium für Gesundheit):

      • Ärztinnen und Ärzte können bei für Corona spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen – und zwar unabhängig vom Vorliegen eines positiven Schnelltests.
      • Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses.
      • Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.

      Gut zu wissen:

      • Wer einen roten Warnhinweis in der Corona-Warn-App hat, sollte zunächst mit einem Antigen-Schnelltest prüfen, ob er oder sie sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Erst wenn das Ergebnis positiv ausfällt, kann es mit einem PCR-Test überprüft werden.
      • Für das Freitesten, d.h. das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht ein Antigen-Schnelltest.

      Weiterlesen auf oekotest.de: