Mögliche Gesundheitsgefahr: Magnesium-Tabletten zurückgerufen

Autor: Online-Redaktion (lw) | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 07.07.2021

Abtei Magnesium Calcium + D3 wird zurückgerufen, weil eine mögliche Gesundheitsgefahr besteht.
Foto: Omega Pharma

Die Omega Pharma Deutschland GmbH ruft zwei Chargen ihres Nahrungsergänzungsmittels "Abtei Magnesium Calcium + D3" zurück. Der Grund: Bei dauerhafter Einnahme sei eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht auszuschließen, so das Unternehmen.

Zwei Chargennummern des Artikels "Abtei Magnesium Calcium + D3" (42 Tabletten) werden zurückgerufen, wie der Hersteller Omega Pharma Deutschland GmbH heute mitteilte.

Der Grund: In den Chargen wurde die Substanz 2-Chlorethanol nachgewiesen, die laut Hersteller als "potentiell gesundheitheitsschädlich" bewertet wird. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung bei dauerhafter Einnahme sei deshalb nicht auszuschließen. Laut Omega Pharma sind ausschließlich das genannte Produkt und davon wiederum ausschließlich die genannten Chargen betroffen.

Der Artikel "Abtei Magnesium Calcium + D3" wurde bundesweit über Filialen der Handelsketten Edeka, Edeka Center, Edeka Neukauf, Real, Rossmann, Rewe sowie weiterer Handelsketten verkauft.

Abtei-Rückruf: Diese Tabletten sind betroffen

  • Produkt: Abtei Magnesium Calcium + D3, 42 Tabletten
  • Chargennummern: L 9320150 (MHD: 08/2021) und L 0080520 (MHD: 02/2022)

Bitte benutzen Sie betroffene Produkte mit den genannten Chargennummern nicht mehr. Sie können entsprechende Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Für Rückfragen steht die Verbraucher-Hotline unter [email protected] sowie unter Tel. 07032-9154-200 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr; Fr.: 9–13 Uhr) zur Verfügung.

Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten

Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.

"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.

Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.

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