Berufungsgericht im Brustimplantate-Skandal: TÜV trägt Verantwortung

Autor: dpa/Red. | Kategorie: Geld und Recht | 11.02.2021

Berufungsgericht im Brustimplantate-Skandal: TÜV trägt Verantwortung
Foto: BranislavP/Shutterstock

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat ein Berufungsgericht die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence ist der Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der PIP-Produktion ihre Pflichten verletzt habe, hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag. Damit bestätigt das Gericht in Teilen eine Millionenstrafe.

Allerdings erklärte das Gericht 6205 Klagen für unzulässig, da anhand der eingereichten Unterlagen nicht sichergestellt werden könne, dass die Klägerinnen das vom TÜV zertifizierte Prothesenmodell trugen. Weiteren 13 456 Klägerinnen sprach das Gericht vorläufig 3500 Euro Schadenersatz zu und ordnete weitere medizinische Untersuchungen an.

Damit bestätigte das Berufungsgericht in weiten Teilen eine Entscheidung des Handelsgerichts von Toulon aus dem Jahr 2017. Das Gericht hatte damals den TÜV Rheinland zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20 000 Klägerinnen verurteilt. Der TÜV Rheinland musste den Frauen damals bereits vorläufig den Schadenersatz zahlen.

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