Neues Verpackungsgesetz: Restaurants werden zu Mehrweg-Take-away verpflichtet

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Essen und Trinken | 20.01.2021

Das neue Verpackungsgesetz verpflichtet Restaurants, beim Take-away auf Mehrweggeschirr anzubieten.
Foto: Shutterstock/myboys.me

Das neue Verpackungsgesetz, das heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht unter anderem vor, dass Restaurants und Cafés in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten müssen. Im Kampf gegen den Plastikmüll hat die Regierung noch weitere Änderungen geplant.

Die Zeiten von Coffee-to-go-Bechern und Take-away-Boxen zum Wegwerfen sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung dem Ende nähern, genauer: Verbraucher sollen zukünftig zumindest die Wahl haben, ob sie im Restaurant lieber auf eine Mehrwegverpackung zurückgreifen möchten. Das ist eine der Änderungen, die das neue Verpackungsgesetz vorsieht, das heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Demnach sind Restaurants, Bistros und Cafés, die Take-away-Essen oder To-go-Getränke verkaufen, ab 2023 verpflichtet, ihre Speisen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. An der Currywurst-Bude um die Ecke wird sich allerdings vorerst nichts ändern: Imbisse und Kioske mit weniger als sechs Beschäftigten und einer Ladenfläche unter 80 Quadratmetern sind von der neuen Mehrwegpflicht ausgenommen.

Dem neuen Verpackungsgesetz kommt die Tatsache entgegen, dass Einmalbesteck und -teller und Trinkhalme aus Plastik sowie To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor bereits ab Mitte 2021 nicht mehr erlaubt sein werden. Das wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen.

Neues Verpackungsgesetz: Ab 2022 Pfand auf alle Einweg-Getränke

Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht außerdem vor, dass ab 2022 ein verpflichtendes Pfand auf alle Einweg-Flaschen aus Kunststoff sowie auf alle Getränkedosen fällig wird. Was viele Verbraucher gar nicht wissen: Einige Getränke werden noch pfandfrei in Dosen und Plastikflaschen verkauft, etwa Fruchtsaft ohne Kohlensäure oder alkoholische Mischgetränke. Solche Ausnahmeregelungen sollen im nächsten Jahr endgültig wegfallen, für Milch oder Milcherzeugnisse spätestens 2024.

Eine dritte Gesetzesänderung betrifft Einweg-Flaschen aus Kunststoff. Sie sollen zukünftig zunehmend aus recyceltem (Alt-)Plastik hergestellt werden: Das neue Verpackungsgesetz sieht vor, dass zumindest PET-Einweg-Flaschen ab 2025 mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten müssen. Ab 2030 muss die Recyclingquote dann bei mindestens 30 Prozent liegen.

Umwelt- und Verbraucherschützer äußern Kritik

Kritik an der Gesetzesnovelle äußerte unter anderem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Während vzvbz-Vorstand Klaus Müller viele Änderungen des neuen Gesetzes begrüßte, kritisierte er etwa, dass kleinere und mittlere Gastronomie-Betriebe unter 80 Quadratmetern von der Novelle ausgenommen seien.

Auch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht das Gesetz nicht weit genug. Sie kritisierte unter anderem, dass die Pflicht, zukünftig Mehrweg-Verpackungen anzubieten, noch keineswegs dafür sorge, dass diese Mehrweg-Verpackungen auch wirklich genutzt würden. Die DUH schlägt als Alternative eine festgelegte Mehrwegquote für Gastronomiebetriebe vor.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schließlich fordert die Politik auf, sich grundsätzlich von Einweg-Verpackungen zu verabschieden und einheitliche, firmenübergreifende Mehrwegsysteme mit Pfand zu etablieren. Noch ist das Gesetz ohnehin nicht in trockenen Tüchern: Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss muss die Novelle noch Bundestag und Bundesrat passieren.

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