Rossmann ruft Desinfektionsmittel zurück

Autor: Redaktion | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 18.12.2020

Bei Rossmann wird ein Desinfektionsmittel zurückgerufen.
Foto: Dirk Rossmann GmbH

Aufgrund einer behördlichen Anordnung ruft die Drogeriekette Rossmann ein Desinfektionsmittel zurück. Der Grund für den Rückruf ist bislang nicht bekannt.

Bei Rossmann wird das Desinfektionsmittel O3Solution wegen einer amtlichen Anordnung zurückgerufen. Der Grund für die Anordnung und den Desinfektionsmittelrückruf wurde nicht genannt.

Rückruf bei Rossmann: Desinfektionsmittel per behördlicher Anordnung zurückgerufen

Folgendes Produkt ist beim Rückruf bei Rossmann betroffen:

Desinfektionsmittel zur Hand und Oberflächendesinfektion

  • Marke: O3Solution
  • EAN: 4270001245113

Die EAN befindet sich auf der Rückseite der Flasche. Das Desinfektionsmittel wurde bei Rossmann in verschiedenen Größen verkauft. Kunden können das betroffene Desinfektionsmittel in jeder Rossmann-Filiale zurückgeben. Der Kaufpreis wird zurückerstattet. Für weitere Verbraucherfragen steht der Kundenservice unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0800 / 76 77 62 66.

Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten

Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.

"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welches Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen? In dem Rückruf wird außerdem meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.

Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.

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