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24. Dezember 2012
EnEV wird nun doch verschärft
EnEV wird nun doch verschärft

Im Altbau ändert sich so gut wie nichts

Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten sollen nun doch leicht verschärft werden. Im Altbau ändert sich so gut wie nichts.

Einfach bauen oder sanieren ist nicht. Schon gar nicht, wenn es ums Energiesparen und den Einsatz klimaschonender, erneuerbarer Energien geht. Denn der Gesetzgeber macht Druck – gerade auf Bauherren und Sanierer. Die Beachtung der Energieeinsparverordnung und weiterer Gesetze ist Pflicht. Nach langen Verzögerungen sind nun die Referentenentwürfe zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) veröffentlicht worden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben den Entwurf an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt.

Von dem ursprünglichen Vorhaben, die EnEV nochmals um 30 Prozent zu verschärfen, ist die Regierung abgerückt. Vor allem vonseiten der Wohnungswirtschaft hieß es, unzumutbar, weil nicht wirtschaftlich. Die Politik hat sich gebeugt, obwohl wissenschaftliche Studien, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, die Kritik nur teils stützten. Nun wird die EnEV offenbar geringfügig verschärft. Im Altbau ändert sich so gut wie nichts. Die Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten sollen in zwei Stufen (2014 und 2016) um je 12,5 Prozent, die an den Dämmstandard der Gebäudehülle um je 10 Prozent erhöht werden. Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden wollen die zuständigen Ministerien lediglich zwei "nicht mehr zeitgemäße" Sonderfälle – den Austausch von Schaufenstern und Außentüren – neu regeln.

Daneben enthält der jetzt vorliegende Referentenentwurf eine ganze Reihe von Neuerungen: So sind Hauseigentümer künftig verpflichtet, bereits in Wohnungsanzeigen über den Energieverbrauch und den Energieträger der Heizung zu informieren. Spätestens beim Besichtigungstermin ist Mietinteressierten ein Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen. Auf diese Weise kann der potenzielle Mieter auf den ersten Blick – und nicht erst nach der ersten Heizperiode – abschätzen, welche Kosten auf ihn zukommen.

( oet )


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