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21. September 2012
Die Nanotechnologie
Zu neue Technik
Zu neue Technik

Es fehlt an Mess- und Nachweisverfahren

Trommeln von Waschmaschinen werden zur Bakterienvernichtung mit Nanosilber beschichtet - das von dort ins Abwasser gelangt.


Eingeführt werden aber in naher Zukunft wohl weder ein Produktregister noch die allgemeine Kennzeichnungspflicht. Das hat zum einen technische Gründe: Weil "Nano" noch ein derart wenig beackertes Feld ist, fehlt es an geeigneten Mess- und Nachweisverfahren. Selbst eine weltweit gültige, einheitliche Definition fehlt noch. Diese wäre aber für ein Produktregister ebenso Voraussetzung wie ein System aus Kennzeichnungs- und Meldepflicht, sagt Antje Grobe von der Stiftung Risiko-Dialog.

Weil Kritiker immer wieder betonen, dass ein öffentlich zugängliches Verzeichnis Firmengeheimnisse untergraben würde, schlägt Grobe zwei Register vor: eines mit leicht zugänglichen, verständlichen Informationen für Verbraucher, ein zweites mit detaillierten Fakten für die Aufsichtsbehörden. Das Vertrauen in deren Aufsichtsfunktion würde ein Register sicherlich stärken. Wie eine Machbarkeitsstudie des Öko-Instituts ergab, wäre es auch "rechtlich machbar und realisierbar". Die Umsetzung der Vorschläge aber werde wohl "noch auf sich warten lassen", sagt Grobe.

Noch weniger absehbar ist eine verpflichtende Kennzeichnung der Produkte. Hier steht nicht zuletzt die Politik auf der Bremse. Eine generelle und übergreifende Regelung halte man "nicht für zielführend", heißt es im Nano-Aktionsplan 2015 der Bundesregierung. Vielmehr sollte im Einzelfall und bezogen auf bestimmte Produktgruppen geprüft werden, ob die Kennzeichnung aus Sicht der Verbraucher "sachgerecht und erforderlich" ist. Die Regierung argumentiert, das bloße Anbringen eines Labels "Nano" sei "ohne Aussagewert". Das ist sicherlich zutreffend, wie auch Antje Grobe betont: Sinnvoll ist eine solche Information nur, wenn sie ergänzt wird durch weitere Aussagen zum Material und seiner Funktion und zu unabhängigen Studien über die Sicherheit. Während Grobe eine solche Kennzeichnung aber als "Schlüssel" dafür ansieht, dass sich Verbraucher sachgerecht informieren können, wird in dem Regierungspapier festgestellt, das Etikett könne "auch als Warnhinweis missverstanden werden" - weshalb man verzichtet.

Gänzlich grundlos wäre eine solche Wahrnehmung nicht; schließlich ist für etliche "Zwerge" bislang nicht geklärt, ob es sich wirklich nur um hilfreiche Heinzelmännchen oder nicht doch um bösartige Gnome handelt - sprich: ob die Nanoteilchen nicht Risiken für Gesundheit oder Umwelt darstellen. In ihrem Aktionsplan stellt die Bundesregierung unumwunden fest, dass mit der Anwendung der Nanotechnologie in Alltagsprodukten auch Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt zunehmend mit einer Exposition rechnen müssten. Zugleich, wird eingeräumt, fehlten aber vielfach noch "grundlegende Kenntnisse über Risiken, die mit dieser Exposition verknüpft sein könnten". Das CRO-Forum, ein Gremium der großen Risikoversicherer, stellt in einem Papier fest, die kommerzielle Nutzung der neuen Technologie nehme "rapide zu, während das Management der sie begleitenden Gefahren hinterherzuhinken scheint". Der Fortschritt beim Aufbau von Wissen sei, heißt es höflich, "langsam".



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Inhaltsverzeichnis

» Übersicht
» Kleinste Partikel - Die Zwerge sind unter uns
» Fördergelder & Co. - Neue Technologie ist Wirtschaftsfaktor
» Unwissende Verbraucher - Kennzeichnung? Fehlanzeige!
» Nicht immer drin - Nano als Marketinginstrument
» Zu neue Technik
» Beunruhigende Ergebnisse - Gefahren weiterhin ungeklärt
» Offene Fragen - Im Bereich der Grundlagenforschung
» Meinungen gehen auseinander - Umweltschützer sind uneins
» Heftige Debatte - Eher Nutzen als Risiken
» Problemfall Nanosilber - Sauber, hygienisch und rein! Oder?

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  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.


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