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28. September 2012
Interview
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Jedes dritte Produkt wird nachher verbessert

Portal Lebensmittelklarheit

Im Interview: Janina Löbel, Projektkoordinatorin für das Portal Lebensmittelklarheit

ÖKO-TEST: Seit einem Jahr können sich Verbraucher auf dem Internetportal Lebensmittelklarheit über Produkte beschweren, von denen sie sich getäuscht fühlen. Trotzdem sind die Supermarktregale weiter voll von Lebensmitteln, die mehr versprechen als sie halten. Was also hat das Portal bisher gebracht?

Janina Löbel: Sehr viel. Rund 5.600 Beschwerden haben wir erhalten; 230 Produkte haben wir konkret im Internet dargestellt. Das Portal beleuchtet den Graubereich, den es zwischen erlaubten und nicht erlaubten Auslobungen gibt. Bislang musste immer erst ein Gericht entscheiden, ob ein Versprechen wirklich irreführend - und damit verboten - ist. Wir haben dagegen nur mit legalen Auslobungen zu tun, bei denen sich Verbraucher trotz allem getäuscht fühlen. Wir geben zusätzlich dem Hersteller die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Und das mit Erfolg: Etwa jedes dritte Produkt, das wir dargestellt haben, wurde nachträglich verbessert. Viele Hersteller verändern ihre Produkte auch, wenn ein Produkt mit einer ähnlichen Auslobung bemängelt wurde.

ÖKO-TEST: Wovon fühlen sich die Verbraucher am häufigsten getäuscht?

Löbel: Meist geht es um die Abbildung von Zutaten, die nicht oder nur in kleiner Menge enthalten sind. Also zum Beispiel, wenn Erdbeeren auf der Verpackung abgebildet sind, obwohl nur Aroma enthalten ist. Oder Geflügelwurst, in der auch Schweinefleisch steckt. Hier muss man auch prüfen, ob die gängigen Bezeichnungen für manche Lebensmittel noch passend sind, oder ob sich die Verbraucher unter einem bestimmten Produkt tatsächlich etwas ganz anderes vorstellen.

ÖKO-TEST: Aber rechtlich ändert sich durch Lebensmittelklarheit erst mal nichts ...

Löbel: Erst mal ging es darum, zu sammeln und offen zu legen, wie und durch was sich Verbraucher konkret getäuscht fühlen. Ende des Jahres wollen wir dann abschließend auswerten, was die drängendsten Probleme bei der Auslobung von Lebensmitteln sind. Noch in diesem Jahr werden unsere Forderungen an das Verbraucherschutzminsterium weitergegeben, das dann prüfen muss, ob und welche Gesetze geändert werden müssen.

( oet )



Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.




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