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15. August 2012
Betreuungskosten leichter absetzbar
Betreuungskosten leichter absetzbar

Kein Unterschied, ob berufstätig oder Hausfrau/Hausmann

Maximal 4.000 Euro pro Kind: Seit Anfang des Jahres können Betreuungskosten leichter abgesetzt werden.

Seit Anfang des Jahres können Betreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind bis zum 14. Lebensjahr leichter abgesetzt werden. Darauf weist das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben hin. Ab sofort wird kein Unterschied mehr gemacht, ob die Eltern berufstätig, in Ausbildung oder Hausfrau/Hausmann sind. In allen Fällen können zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung, maximal 4.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zu den Betreuungskosten zählen Aufwendungen für die Unterbringung in Kindergärten, -tagesstätten, bei Tagesmüttern und Pflegestellen ebenso wie die Beschäftigung von Kinderbetreuern im Haushalt und die Schulaufgabenbeaufsichtigung.

Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender entgeltlicher Vertrag, wobei auch Kost und Logis als Ausgaben in Geld anzurechnen sind. Leben Eltern getrennt, hat üblicherweise derjenige Anspruch darauf, in dessen Haushalt das Kind lebt und der die Kosten trägt. Tragen beide Eltern die Aufwendungen, kann jeder maximal 2.000 Euro geltend machen.

( oet )


Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.




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