Land Grabbing
Rechte der Kleinbauern

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Keine Handhabe gegen die Übernahme
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Im argentinischen Chaco machen Vertreter des Agrobusiness den indigenen Völkern ihr Land streitig. Foto: Florian Kopp/Brot für die Welt
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Besondere Brisanz gewinnt das Thema, weil es sich bei den verkauften oder auf lange Zeit gepachteten Flächen in aller Regel nicht um Niemandsland handelt. Vielmehr werden viele der Flächen von Bauern bewirtschaftet, die dort Nahrung für ihre Familien und die regionale Bevölkerung produzieren. Wenn die Neueigentümer beginnen, auf den Flächen Getreide oder Soja anzupflanzen, werden sie verdrängt oder vertrieben. Im günstigsten Fall erhalten sie eine Entschädigung; versprochen werden zudem Arbeitsplätze und ein Ausbau der oft schlechten Infrastruktur. Allerdings zitiert Roman Herre einen kambodschanischen Bauern: "Als die Straße kam, kamen die Bulldozer, um unseren Wald zu zerstören."
Formal gibt es für die Kleinbauern oft keine Handhabe gegen die Übernahme ihrer Äcker. Der Grund dafür ist, dass in vielen wenig entwickelten Ländern unterschiedliche Rechtsnormen aufeinanderprallen. Juristisch fixierten Rechten stehen vom Staat anerkannte, aber informelle Landrechte gegenüber. Sie werden etwa erworben, wenn Ackerflächen für eine bestimmte Zeit genutzt wurden. Sie sind aber schwer einklagbar. Oftmals ist deshalb die Enteignung und Vertreibung im Zuge von Landgeschäften "im Sinne formeller Gesetze sogar rechtens", sagt Jann Lay, Juniorprofessor am German Institute of Global and Area Studies (GIGA) in Hamburg. Nur wenn Landrechte "transparent vergeben und administriert werden", könnten Konflikte vermieden werden - nicht zuletzt, weil Entschädigungen durchgesetzt werden könnten.
Davon sind viele Regionen vor allem in Afrika weit entfernt. Forscher beobachten denn auch, dass Investoren gezielt solche Länder auswählen, in denen Landrechte schlecht ausgeprägt sind - wie auch das Bemühen der Regierungen, das zu ändern. Verwiesen wird auf Länder wie Sambia, wo 94 Prozent der Fläche als "customary land" von Dorfvorstehern verwaltet werden - die mit Investoren verhandeln können, in derlei Geschäften aber wenig erfahren sind. Anderswo kooperieren Behörden stillschweigend mit Investoren. FINA-Referent Herre verweist auf Kambodscha. Dort wurden während der Terrorherrschaft der Roten Khmer sämtliche Grundbuchakten vernichtet. Seither müht sich die Regierung zwar mit Unterstützung auch aus Deutschland, die Vergabe von Landtiteln voranzutreiben. Dabei werden oft auch "possession rights", also durch langjährige Nutzung erworbene Rechte, anerkannt. Allerdings würden indigene Gemeinschaften ausgeschlossen und Flächen, die für internationale Investoren von Interesse seien, regelmäßig ausgeklammert.
In der Folge werden Geschäfte wie in der Region Kho Kong ermöglicht. Dort schlossen zwei Firmen namens "Koh Kong Plantation Company" und "Koh Kong Sugar Industry Company" Konzessionsverträge mit dem Agrarministerium. Sie erwarben jeweils Flächen von 9.000 Hektar, die aber direkt aneinandergrenzen. Auf diese Weise, erklärt Herre, wird die eigentlich geltende Höchstgrenze von 10.000 Hektar für solche Landgeschäfte umgangen. Hinter beiden Firmen stehen freilich die gleichen Eigentümer. Neben dem thailändischen Zuckerkonzern ist das auch ein Senator der regierenden Kambodschanischen Volkspartei, was dem Geschäft recht förderlich gewesen sein dürfte. Von ähnlichen Verquickungen zwischen Investoren und Politik ist auch in vielen anderen Fällen auszugehen. Offengelegt, sagen NGOs, werden Verträge selten. Um Vorstellungen vom Umfang der weltweiten Geschäfte zu bekommen, sammeln Internetportale wie die von GRAIN eingerichtete Seite www.farmlandgrab.org entsprechende Nachrichten.
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