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25. Juni 2012
Rente mit 67
Durchhalten lautet die Parole
Rente mit 67

Die Rente mit 67 ist seit diesem Jahr Realität. Schrittweise wird das Eintrittsalter bis 2029 angehoben. Der Jahrgang 1964 ist der erste, der bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten muss, um keine Abschläge hinnehmen zu müssen. Denn der Generationenvertrag, der das Umlageverfahren für die gesetzliche Rente darstellt, funktioniert nicht mehr. In Zukunft müssen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner versorgen. Schon heute hören die meisten früher auf als eigentlich vom Gesetzgeber geplant - meist weil sie keine Arbeit mehr finden oder die Gesundheit nicht mehr mitmacht. Die Rentenanpassung ist deshalb eher eine Rentenkürzung, weil die Abschläge größer werden.



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Inhaltsverzeichnis

» Übersicht
» Der Idealfall - Arbeiten bis zum 67. Lebensjahr
» Die Realität - Nur wenige werden so lange durchhalten
» Schrittweise bis zum 67. Lebensjahr - Die Regelaltersrente
» 45 Jahre Beiträge - Altersrente für besonders langjährig Versicherte
» Beitragszeit von 35 Jahren - Altersrente für langjährig Versicherte
» Auf 62 Jahre angehoben - Altersrente für Schwerbehinderte
» Mindestens 15 Jahre Pflicht - Altersrente für Frauen
» Ohne Job - Wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
» Unabhängig vom Alter des Versicherten - Die Erwerbsminderungsrente
» 2. Januar 1961 - Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.


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