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26. Juni 2012
Sophie la girafe - Tagebuch eines ÖKO-TESTs
Sophie la girafe - Tagebuch eines ÖKO-TESTs

Was unsere Tests bewirken

"Nicht verkehrsfähig" war das Testergebnis im November vergangenen Jahres für Sophie la girafe.

Mehr als ein halbes Jahr nachdem ÖKO-TEST im beliebten Babyspielzeug Sophie la girafe gefährliche nitrosierbare Amine oberhalb des in Deutschland gültigen Grenzwertes festgestellt hat, haben der Hersteller Vulli bzw. der deutsche Vertrieb, die Berliner Firma Elements for Kids (EFK), zum Umtausch aufgerufen. Die Geschichte ist beispielhaft für die Arbeit von ÖKO-TEST und die Widrigkeiten, mit denen wir tagtäglich zu kämpfen haben.

28.10.2011: Die Novemberausgabe von ÖKO-TEST erscheint. Unsere Untersuchung zeigt, dass die Kultgiraffe Sophie nicht verkehrsfähig ist, weil sie weit mehr nitrosierbare Amine abgibt als in Deutschland zulässig. Die können sich in hochgradig krebserzeugende Nitrosamine umwandeln, wenn sie in den Magen gelangen, wovon auszugehen ist. Denn Sophie wird ausdrücklich als Spielzeug empfohlen, auf dem Babys kauen können. Zudem ist die Giraffe laut Hersteller "wie gemacht, um die wunden Stellen zu lindern, wenn das Baby Zähnchen bekommt".

1.11.2011: Das Landgericht Berlin erlässt ohne mündliche Verhandlung, also ohne uns anzuhören, eine einstweilige Verfügung gegen ÖKO-TEST. Es folgt der Argumentation der Gegenseite, ÖKO-TEST habe schlicht keine Ahnung von der Gesetzeslage, die strengen deutschen Grenzwerte seien für Vulli, den französischen Hersteller der Giraffe, nicht maßgeblich. Anzuwenden seien die weniger strengen Werte der neuen EU-Spielzeugrichtlinie.

2.11.2011: Gegen 12 Uhr stellt uns die Rechtsanwaltskanzlei Raue LLP, die Vulli / EFK vertritt, die einstweilige Verfügung mit der Aufforderung zu, den Test bis spätestens 16 Uhr von unserer Internetseite zu löschen. Ansonsten werde man "unverzüglich Ordnungsgeldantrag stellen". Angedroht waren bis zu 250.000 Euro.

2.11.2011: Vulli / EFK beginnen Internetseiten zu bedrohen, die über unseren Test berichtet haben. So soll www.cleankids.de binnen Stunden eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 1.379,80 Euro zahlen. Der Betreiber, Oliver Barthel, kuscht nicht – auch weil wir unsere "schützende Hand über Cleankids" halten, wie ein Blogger kurze Zeit später vermeldet.

2.11.2011: Wir müssen uns im Internet beschimpfen lassen. "Was Ökotest sich da geleistet hat, grenzt an den Blödsinn, den Stiftung Warentest schon verzapft hat. Reisserische Artikel, um Ängste zu schüren und damit Auflage zu machen. Ich habe die Testergebnisse der kleinen Sophie vom Fresenius Institut gesehen. Alles im ultra grünen Bereich. Oder wollte Sophie keine Anzeige schalten? Ich glaube solchen Berichten nicht mehr über den Weg. Fehlt noch, Chinascheiße erhält den Kauftipp." Zu lesen ist das auf www.eltern.de, geschrieben von einer "heikewen", anonym selbstverständlich.

5.10.2011: Schon im Monat vorher hatte Eltern das Spezial Einkaufen fürs Baby herausgebracht. Es enthält keinen Test, aber einen Bericht zu Sophie. Er kommt zu einem völlig anderen Ergebnis als ÖKO-TEST. "Man kann sie benagen (sie ist ungiftig, weil mit Lebensmittelfarbe bemalt)", heißt es dort. Ein Blick in die Werbung des Herstellers offenbart, woher die Erkenntnis stammt.

18.12.2011: Einen Test über Sophie bringt www.bild.de. Danach ist "Sophie unbedenklich, erfüllt alle Sicherheitsbedingungen und enthält keine gefährlichen Stoffe in zu hohem Maße". Diese Beurteilung stützt sich auf ein Gutachten des TÜV. Der ermittelte Wert für nitrosierbare Amine ist ungewöhnlich gering. Selbst die von der Herstellerfirma in Auftrag gegebene Untersuchung hatte eine vielfach höhere und damit über dem in Deutschland gültigen Grenzwert liegende Belastung ergeben. Trotzdem kratzt der Test zunächst an unserer Glaubwürdigkeit.

13.1.2012: Am späten Nachmittag gegen 17 Uhr bekommen wir einen Schriftsatz und ein 18-seitiges Gutachten über die Verkehrsfähigkeit von Sophie gefaxt, das Prof. Dr. Stefan Leible von der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht der Uni Bayreuth im Auftrag von Vulli / EFK gefertigt hat. Das Ergebnis ist hanebüchen, es bestätigt wortreich den Standpunkt des Auftraggebers.

17.1.2012:Trotzdem hebt das Landgericht Berlin die zuvor von ihm selbst erlassene einstweilige Verfügung nach einer mündlichen Verhandlung wieder auf. Es wertet die Aussage "nicht verkehrsfähig" als Meinungsäußerung, die wir mit gutem Recht vertreten könnten. Vulli / EFK schreiben daraufhin: „Aus unserer Sicht ist das Urteil des Landgerichts Berlin falsch“, legen dagegen Berufung ein und verweisen genüsslich auf den Test von www.bild.de. Außerdem erklären sie kategorisch: "Es gibt keine Rückrufaktion."

24.2.2012: Ein Test in unserer Märzausgabe zeigt: Sophie hat schlimme Freunde. Auch das getestete Weiche Spielzeug zum Beißen Chan, blau und der in China gefertigte Sophie la girafe So’ Pure Zahnungsring sehr weich sind nicht verkehrsfähig, weil sie zu viele nitrosierbare Amine abgeben. Für einen Rückruf sieht der EFK jedoch auch bei Sophies Freunden keinen Anlass.

1.3.2012: In ihrem Beschluss L 80/19 bestätigt die EU-Kommission die Auffassung von ÖKO-TEST auf ganzer Linie und erlaubt Deutschland sogar, den strengen Grenzwert für nitrosierbare Amine langfristig beizubehalten. Bemerkenswert ist die Begründung. Der Wert, sei "für Kinder bis zu drei Jahren als durch wichtige Erfordernisse in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit gerechtfertigt anzusehen". Da Vulli / EFK Sophie und die anderen belasteten Produkte noch immer nicht zurückrufen, kann man spätestens jetzt von Geschäften auf Kosten der Gesundheit von Kleinkindern sprechen.

29.3.2012: Wir bekommen wieder einmal ein Schreiben von Raue LLP. Sie lassen uns wissen, die Belastung von Sophie liege aufgrund von Produktionsänderungen jetzt unter dem deutschen Grenzwert. Unsere in der Vergangenheit geschriebenen und im Internet nachlesbaren Berichte seien also "jedenfalls in Bezug auf die derzeit von unserer Mandantin vermarkteten Produktversionen nicht richtig". Daher stelle sich die Frage, ob ÖKO-TEST bereit sei, "einen Hinweis zu veröffentlichen, der über die Unbedenklichkeit des Produkts, jedenfalls in der aktuellen Version, informiert".

2.4.2012: Wir lassen die Anwälte wissen, Vulli / EFK sollten zunächst einmal alle alten Chargen vom Markt zurückrufen und den Eltern den Kaufpreis erstatten. Danach könne ÖKO-TEST neue Chargen kaufen und untersuchen.

April 2012: Die Überwachungsbehörden beginnen, bundesweit Proben von Sophie zu nehmen.

8.5.2012: Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) stellt fest, dass "entsprechend § 32 Abs. 2 LFBG für die vorgelegte Probe" von Sophie "ein Verkehrsverbot" besteht. Denn die von der baden-württembergischen Überwachungsbehörde untersuchte Probe enthielt 1.770 Mikrogramm lösliche nitrosierbare Amine pro Kilogramm. Damit sei der deutsche Grenzwert "um das ca. 18-Fache" überschritten. Nach Darstellung von EFK handelt es sich dabei um eine ältere Charge vor der Produktionsumstellung, die allerdings noch am Markt war.

18.5.2012: ÖKO-TEST berichtet über das Verkehrsverbot und die Mitteilung der zuständigen Überwachungsbehörde in Berlin, sie habe inzwischen Strafanzeige erstattet. Das bringt uns ein weiteres Schreiben der EFK-Rechtsanwälte mit einer Unterlassungserklärung, die wir selbstverständlich nicht unterzeichnen.

22.5.2012: Erst jetzt ist EFK bereit, sämtliche Exemplare von Sophie auszutauschen, die vor dem 20.12.2011 in Deutschland durch die Firma in Vertrieb gebracht wurden. Getauscht werden auch Sophies schlimme Freunde. Dazu heißt es in einer Information an die Händler: "Im Zuge des Austausches (von Sophie) möchte Vulli Sie bitten, auch die anderen Produkte aus Naturkautschuk, wie den So’Pure-Beißring, die große Sophie und Sophies Freunde Chan Pie Gnon und Sets, die eine alte Sophie enthalten könnten, bereits zurückzusenden." Die Auslieferung von ersten, mit dem veränderten Verfahren hergestellten Produkten, werde "voraussichtlich im Juli erfolgen". Der Rückruf wendet sich allerdings nur an Händler. ÖKO-TEST rät daher: Eltern sollten alle Sophie-la-girafe-Modelle mit anderen Chargennummern (sie finden sich an der Innenseite des linken Beins) als 321230 und 321300 und die anderen Naturkautschukprodukte des Herstellers Vulli ins Geschäft zurückbringen.

5.6.2012: Jetzt erklären sich Vulli / EFK auch bereit, Sophie und ihre schlimmen Freunde auch von den Eltern zurückzunehmen und auszutauschen. Das Geld könne man nicht erstatten, schreibt EFK-Chefin Silvia Pankonin, "da es eine freiwilliger Rückruf ist und der Hersteller Vulli nur einen Austausch der Ware anbieten kann". Will, dürfte wohl eher zutreffen. Denn wer sollte Vulli hindern, das zu tun, was ÖKO-TEST immer gefordert hat: Eltern, die entäuscht von der Kultgiraffe sind, das Geld zurückzugeben.

25.6.2012: EFK teilt mit, das Gutachten der CVUA Stuttgart sei "haltlos". Eigene Untersuchungen zeigten "alle dasselbe Ergebnis, nämlich die Einhaltung der EU-Grenzwerte der alten Chargen". Was wohl nichts anderes heißt als: Der in Deutschland gültige Grenzwert wird selbst nach EFK-eigenen Untersuchungen überschritten. Aber das ist eigentlich schon seit langem bekannt.

6.9.2012: An diesem Tag soll vor dem Kammergericht in Berlin die Verhandlung über die Berufung stattfinden, die Vulli / EFK gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt haben. Sie lassen sich offenbar weder von der EU noch von den Überwachungsbehörden beeindrucken. In der Händlerinformation vom 22.5. schreibt EFK sogar, alle Testergebnisse der Vergangenheit hätten gezeigt: "Sophie la girafe entspricht allen für Vulli geltenden Anforderungen". Dass sich auch der französische Hersteller an die in Deutschland geltenden Vorschriften halten muss, wollen sie offenbar nicht einsehen.

( oet )


Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.




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