Coronahilfe: Neue Unterstützung für Eltern und Gastronomie beschlossen

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Geld und Recht | 29.05.2020

Der Bundestag beschloss eine längere Lohnfortzahlung für Eltern sowie Mehrwertsteuersenkungen für die Gastronomie.
Foto: Christian Spicker/imago images

Um die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise möglichst gering zu halten, hat der Bundestag weitere Hilfen beschlossen. Eltern und das Gastronomiegewerbe sollen zusätzliche Coronahilfen in Form von finanzieller Unterstützung erhalten.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Kitas und Schulen vielerorts weitestgehend geschlossen oder nur für einige Kinder geöffnet. Viele Eltern müssen ihre Kinder deshalb zu Hause betreuen und können nicht wie gewohnt zur Arbeit gehen. Der Bund beschloss deshalb eine Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern. Auch die Gastronomie soll finanziell entlastet werden.

Die Kontaktbeschränkungen wurden bis 29. Juni verlängert, allerdings mit einigen Lockerungen. Lesen Sie dazu unseren Beitrag: Kontaktbeschränkung bis 29. Juni

Coronahilfe: Bund beschließt Lohnfortzahlung für Eltern

Erwerbstätige Eltern, die ihre Kinder während der Corona-Pandemie zu Hause betreuen müssen, erhalten künftig eine längere Lohnfortzahlung. Statt wie bisher sechs Wochen können Eltern künftig pro Erziehungsberechtigten zehn Wochen eine Lohnfortzahlung erhalten. Alleinerziehende haben sogar einen Anspruch auf 20 Wochen Lohnfortzahlung.

Eltern erhalten die Lohnfortzahlung, wenn ihre Kinder unter zwölf Jahre alt sind, eine Behinderung haben oder auf Hilfe angewiesen sind und eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Die Lohnfortzahlung beträgt 67 Prozent des Verdienstausfalls und maximal 2016 Euro monatlich. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für die Lohnfortzahlung nun beschlossen.

Eltern erhalten während der Corona-Pandemie eine längere Lohnfortzahlung.
Eltern erhalten während der Corona-Pandemie eine längere Lohnfortzahlung. (Foto: CC0 /pixabay / ParentiPacek)

Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie

Neben den Eltern will der Bund Gastronomen finanziell unterstützen. Bis vor Kurzem waren Restaurants bundesweit geschlossen. Nun dürfen Restaurants, Cafés, Bistros und Bars unter strengen Auflagen wieder eingeschränkt öffnen. In Bayern beispielsweise dürfen Außenbereiche von Restaurants und Biergärten bis 2. Juni nur bis 20 Uhr geöffnet haben.

Um die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung nun die Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie beschlossen. Konkret sinkt der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent.

Die Mehrwertsteuer-Senkung gilt ab dem 1. Juli und soll bis zum 30. Juni 2021 befristet sein. 

Vor Kurzem hatte der Bund bereits zusätzliche Hilfen für Kurzarbeiter und Pflegekräfte beschlossen. Lesen Sie dazu auch Bundestag beschließt neue Corona-Maßnahmen: Hilfe für Kurzarbeiter und Pflegepersonal.

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