Wegen Corona: Rezepte ohne Vorlage der Gesundheitskarte erhältlich

Autor: Lena Wenzel | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 31.03.2020

Corona-Krise: Rezepte kommen per Post.
Foto: Robert Kneschke/Shutterstock

Damit Patienten während der Kontaktsperre in der Corona-Krise nicht persönlich in die Praxis kommen müssen, erhalten sie Rezepte für dringend benötigte Medikamente oder Überweisungen zu Fachärzten nun auch ohne Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte.

Für diese Maßnahme hat sich jetzt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entschieden. Diese betrifft das zweite Quartal zur Verordnung und Abrechnung ärztlicher und therapeutischer Leistungen, also die Zeit zwischen dem 1. April und 30. Juni.

Laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bedeutet das im Detail, dass Arztpraxen ihren gesetzlich versicherten Patienten Rezepte, Verordnungen und Überweisungen per Post zusenden dürfen – zumindest solange aufgrund der Corona-Krise nur eine Behandlung per Telefon oder Videosprechstunde möglich ist. Die Daten der Versicherten könnten die Praxen der Patientenkartei entnehmen.

Ärztliche Bescheinigungen kommen per Post 

Diese Bescheinigungen erhalten Patienten, die bei einem Arzt in Behandlung sind, jetzt auch ohne Vorlage der Gesundheitskarte: 

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichten Erkrankungen
  • Folgeverordnungen für Arzneimittel
  • Folgeverordnungen für Krankenbeförderung
  • Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege oder Heilmittel
  • Überweisungen zu anderen Ärzten

Der behandelnde Arzt darf zudem Hilfsmittel verschreiben und diese Verordnung per Post versenden. Ausgenommen sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allerdings Seh- und Hörhilfen. Das hat den Grund, dass Seh- und Hörvermögen vor einer Verordnung von einem Arzt überprüft werden müssen.

Was tun bei einem Arztwechsel? 

Und was ist mit Patienten, die einen neuen Arzt aufsuchen müssen, weil ihrer geschlossen hat oder sie den Arzt wechseln wollen? Auch diese müssen nicht persönlich in die Sprechstunde kommen. "Für eine Behandlung, Verordnung oder die Ausstellung eines Rezepts reicht es aus, wenn der neuen Praxis am Telefon die persönlichen Versichertendaten – und zwar Name des Versicherten, Wohnort, Geburtsdatum, Krankenkasse und Art der Versicherung – mitgeteilt werden", heißt es in der Pressemitteilung. 

Eine andere Möglichkeit sei es, die Daten der Versichertenkarte elektronisch zu übermitteln, damit sie dann vom Personal der Arztpraxis erfasst werden können. 

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