Hilfspaket gegen die Corona-Krise: Wer bekommt jetzt welche Hilfe?

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Geld und Recht | 25.03.2020

Hilfspaket gegen die Corona-Krise: Wer bekommt jetzt welche Hilfe?
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / icke_63

Die Bundesregierung hat ein beispielloses Hilfspaket beschlossen, um Familien, Mietern, Unternehmen und Selbstständigen finanziell unter die Arme zu greifen. Hier sehen Sie, wer jetzt welche Hilfen bekommt.

Das öffentliche Leben in Deutschland ist fast vollständig lahmgelegt, die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft sind gewaltig.

"Die Kosten werden voraussichtlich alles übersteigen, was aus Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist", sagte Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts. Wirtschaftswissenschaftler und Politik rechnen damit, dass Deutschland in eine tiefe Rezession rutscht.

Um Mieter, Unternehmen, Selbstständige und Familien zu schützen, hat die Bundesregierung Hilfspakete in Milliardenhöhe geschnürt. Geplant ist eine Neuverschuldung von gut 150 Milliarden Euro, die Schuldenbremse soll 2020 über eine Notfallregel ausgesetzt werden. "Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen", versichert Vizekanzler Olaf Scholz (SPD).

Das wichtigste jetzt: Die Hilfe muss schnell erfolgen. Heute Nachmittag hat der Bundestag den gigantischen Nachtragshaushalt beschlossen. Am Freitag soll der Bundesrat die Maßnahmen absegnen.

Hilfe für Familien in Corona-Zeiten

Familien mit kleinen Einkommen soll durch einen Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) geholfen werden. "Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird", so das Bundesfamilienministerium

Bisher galt das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate als Berechnungsgrundlage. Ab April muss nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachgewiesen werden. Die Regelung gilt bis Ende September.

Auch Elterngeldmonate können in der Corona-Krise verschoben werden, wenn sie aufgrund der Pandemie nicht genommen werden können.

  • Den Kinderzuschlag können Sie an dieser Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Was, wenn das Geld für die Miete nicht reicht? 

Mieter, die wegen der Coronakrise ihre Miete nicht mehr bezahlen können, müssen keine Kündigung fürchten. Die Regelung für Mietschulden soll von 1. April bis 30. September 2020 gelten. Mieter, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten am besten mit ihrem Vermieter sprechen. Ein Nachweis für Zahlungsschwierigkeiten kann etwa eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein.

Geringere Hürden für Hartz IV

Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für sechs Monate ausgesetzt werden. Dabei will man sich auf die Selbstauskunft des Antragstellers verlassen. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. März 2020.

Hilfe für kleine Firmen

Kleine Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende sollen eine direkte Finanzspritze bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können eine Direkthilfe von 9.000 Euro erhalten, Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Insgesamt hat die Regierung hier bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt.

  • Voraussetzung für die Soforthilfen sind "wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona".
  • Vor März 2020 darf das Unternehmen deshalb nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
  • Die Soforthilfe ist auf drei Monate ausgelegt.
  • Die Zahlungen sind keine Kredite, sondern Zuschüsse. Das heißt, sie müssen nicht zurückgezahlt werden.

Antragsstellung: Hier haben die Bundesländer teilweise eigene Programme. Informationen bekommen Sie über Ihre Kommune oder die Landesregierung.

Hilfe für mittelgroße und großen Unternehmen

Für Unternehmen ist ein unbegrenztes Kreditprogramm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geplant. 

  • Antragsstellung: über die eigene Hausbank.
  • Hilfskredite gelten auch für Mieten und Personalkosten.
  • Voraussetzung: Das Unternehmen darf bis Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Große Unternehmen sollen im Notfall verstaatlicht und nach der Krise wieder privatisiert werden.

Die Insolvenzantragspflicht wird bis 30. September 2020 ausgesetzt. Für eine Übergangszeit von drei Monaten wird das Recht von Gläubigern eingeschränkt, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.

Steuer-Stundung

  • Voraussetzung für eine Stundung der Steuern sind finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Epidemie.
  • Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt. Die Stundung für die Umsatzsteuer soll ohne Komplikationen genehmigt werden. Ein rechtzeitiger Antrag ist aber notwendig.

Stundung von Sozialbeiträgen

Unternehmen müssen zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abführen.

  • Antragsstellung über die Krankenkasse.
  • Vorübergehend werden dafür auch keine Stundungszinsen berechnet.

Kurzarbeitergeld

Unternehmen, die nicht genug Arbeit für ihre Mitarbeiter haben, können diese in Kurzarbeit schicken. In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des Lohns, bei Familien mit Kindern 67 Prozent.

Den Unternehmen werden bei Kurzarbeit sämtliche Sozialbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) erstattet, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen.

  • Kurzarbeitergeld kann von den Betrieben rückwirkend ab 1. März 2020 beantragt werden.
  • Voraussetzung: Mindestens ein Zehntel der Beschäftigten muss aufgrund der Corona-Epidemie zurzeit keine Arbeit haben. (Zuvor war ein Drittel notwendig.)

Weitere Informationen finden sich bei der Bundesagentur für Arbeit sowie beim Steuerberater.

Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Wer in offiziell angeordneter Quarantäne ist, bekommt weiterhin Geld – und zwar in Höhe der normalen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Geld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt, der es sich später zurückerstatten lassen kann.

Zusätzliche Hilfe der Regierung

  • Finanzspritze für die Krankenhäuser (mehr als drei Milliarden Euro) für den Kauf von Schutzkleidung und die Entwicklung von Impfstoffen.
  • Verdopplung der Betten auf Intensivstationen (von derzeit 28.000).
  • Erweiterte Kompetenzen für den Bund beim Seuchenschutz.

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