Rückruf bei Aldi Nord: Antibiotikum in Garnelenschwänzen

Autor: Online-Redaktion | Kategorie: Essen und Trinken | 24.02.2020

Rückruf bei Aldi Nord: Garnelen sind kontaminiert
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / manfredrichter

Aldi Nord muss eine Charge von Tiefkühl-Garnelen zurückrufen. Von dem Rückruf betroffen ist das Tiefkühlprodukt "King-Prawns, Garnelenschwänze der Sorte Natur" von der Marke "Gourmet Fruits de Mer".

"Im Rahmen einer Untersuchung wurde das Tierarzneimittel Chloramphenicol nachgewiesen", schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. "Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen."

Achtung: Das Produkt sollte nicht verzehrt werden. Es kann in allen Aldi-Filialen zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.

Aldi Nord/Heiploeg International B.V.
Aldi Nord/Heiploeg International B.V.

Aldi ruft Garnelenschwänze zurück

  • Produkt: King-Prawns Garnelenschwänze "Natur" von Gourmet Fruits de Mer
  • Lieferant: Heiploeg International B.V.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 03.01.2022

Die betroffene Ware wurde ausschließlich in den Gesellschaften Bad Laasphe, Bargteheide, Barleben, Beucha, Datteln, Hann. Münden, Herten, Horst, Lehrte-Sievershausen, Nortorf, Radevormwald, Rinteln, Salzgitter, Scharbeutz, Seevetal, Weimar, Werl und Wilsdruff gehandelt.

Welcher Aldi-Gesellschaft die von Ihnen besuchte Filiale angehört, können Sie hier überprüfen.

Gesundheitsgefahr durch Antibiotikum

Chloramphenicol (CAP) ist ein Antibiotikum, das in vielen Ländern in der Tierproduktion eingesetzt wird, insbesondere bei Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren. "In der EU darf dieses Arzneimittel schon seit 1994 nicht mehr bei Tieren angewendet werden, die der Nahrungsmittelproduktion dienen", erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Das Tierarzneimittel kann in seltenen Fällen beim Menschen eine lebensbedrohliche aplastische Anämie, eine Sonderform der Blutarmut, auslösen. Für andere Tiere, zum Beispiel Haustiere, sei das Medikament weiterhin zugelassen, so das LGL.

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