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02. November 2011
LED-Lampen
So haben wir getestet
LED-Lampen

Foto: PZT GmbH
Der Einkauf
Die Auswahl an LED-Lampen, die in eine normale Glühlampenfassung eingeschraubt werden können, ist noch sehr überschaubar. Ziel war, LED zu testen, die eine 60-Watt-Glühlampe ersetzen können. Manche Hersteller geben dies auf der Verpackung an. Wo dies nicht der Fall war, orientierten sich die ÖKO-TEST-Einkäufer an der deklarierten Lumenzahl oder der Aufnahmeleistung, die mindestens bei 8 Watt liegen sollte. Eingekauft wurde vor allem in spezialisierten Onlineshops, aber auch in Elektronikfachgeschäften.

Der Praxistest

Helligkeit
Lampe oder Funzel? Wir ließen mit verschiedenen Methoden messen. Wie lange die Lampen ihre Helligkeit auf Dauer halten, wurde nach Industriestandard in der Ulbrichtkugel gemessen, das heißt komplett abgeschirmt. Den Vergleich mit der Leistung einer 60-Watt-Glühlampe mussten die Lampen hingegen in einer ganz alltäglichen Bedingung antreten: eingeschraubt in eine Pendelleuchte. Mit einem Luxmeter wurde gemessen, wie viel Licht in 50 Zentimetern Entfernung auf der Tischfläche ankam.

Energieeffizienz
Was spart man im Gegensatz zur Glühlampe ein? Wir berechneten dies nicht nur anhand des gemessenen Wattverbrauchs, sondern bezogen mit ein, welche Helligkeit man dafür im Vergleich zur Glühlampe bekommt.

Lichtqualität
Lampen sollen so leuchten, dass die Menschen und Dinge im Raum möglichst natürlich aussehen. Die Haut soll nicht aschfahl wirken, das Essen auf dem Teller appetitlich. Die Unterschiede sind zum Teil so heftig, dass man sie auch mit bloßem Auge erkennen kann. Wir ließen den Farbwiedergabeindex mit Hilfe eines Lichtspektralradiometers im Labor bestimmen. Darüber hinaus wurde ermittelt, wie nahe das Farbspektrum dem natürlichen Licht kommt. Seit unserem Energiesparlampentest wissen wir um das Problem des Lichtflimmerns. Wir ließen die Stärke des Flimmerns ermitteln und wollten auch wissen, ob die Flimmerfrequenzen nur im Stromtakt auftauchen oder auch in höherfrequenten Mikrowellenbereichen.

Haltbarkeit
Manche LED werben damit, 50.000 Stunden zu leuchten. Das würde bedeuten: über fünfeinhalb Jahre Dauerleuchten. Wir beschränkten uns im Dauertest auf 3.000 Stunden, damit die getesteten Lampen nicht schon längst wieder vom Markt verschwunden sind, bis der Test erscheint. Eine letzte Kontrolle auf Auffälligkeiten wurde nach 3.200 Stunden durchgeführt. Parallel dazu wurde die Schaltfestigkeit getestet, 30.000 mal wurden jeweils zwei Prüflinge alle fünf Minuten für eine Minute eingeschaltet.

Elektrosmog
Wo Spannung anliegt und Strom fließt, entstehen elektrische und magnetische Felder. Also auch bei LED. Mithilfe einer ganzen Batterie von Geräten, verschiedenen Feldsonden, Messantennen und Spektrumanalyser wurde ermittelt, welche Felder an der Lampe entstehen - und ob diese einigermaßen sauber sind oder durch Störfrequenzen und Oberwellen verschmutzt.

Das Material und Weitere Mängel
LED sind Kleinelektrogeräte. Wir ließen prüfen, ob hier bromierte Flammschutzmittel oder chlorierte Kunststoffe verarbeitet wurden. Auf eine Quecksilberprüfung kann man verzichten: Das giftige Schwermetall kommt hier nicht zum Einsatz. Auch die Deklaration nahmen wir unter die Lupe.

Die Bewertung
LED treten mit einem hohen Anspruch an. Sie wollen die Glühlampe ersetzen, fast ewig lange halten und echte Energiesparwunder sein. Doch was helfen sinkende Stromkosten, wenn das Licht zu Hause zum Weglaufen ist oder man trotz LED kaum was sieht? Deshalb kann das Gesamturteil nicht besser sein als das Testergebnis Licht.




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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.

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