Wenn Taschengeld schon kurz nach der Auszahlung versickert ist, sollten Eltern ihren Kindern helfen, den richtigen Umgang damit zu lernen. So kann der Sprössling eine Zeit lang aufschreiben, wie viel er wofür ausgibt. Gemeinsam könnten anschließend Eltern und Kind überlegen, welche Ausgaben weniger dringend waren.
Möglich ist auch, eine Zeit lang Teilbeträge in kürzerem Turnus an das Kind abzugeben oder - wenn das Kind einverstanden ist - einen Teil des Taschengelds einzubehalten, der dann in absehbarer Zeit einen größeren Wunsch erfüllt. Taschengeldvorschuss sollte es nur in Ausnahmen geben. Ein Vorschuss macht überdies nur Sinn, wenn er in absehbarer Zeit vom Taschengeld abgestottert werden kann.
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