Verletzungsgefahr: Hersteller "Weco" ruft drei Feuerwerkskörper zurück

Autor: Online-Redaktion | Kategorie: Freizeit und Technik | 06.12.2019

Verletzungsgefahr: Hersteller "Weco" ruft drei Feuerwerkskörper zurück
Foto: Weco

Die Europäische Kommission warnt vor drei Feuerwerks-Produkten der Firma Weco. Sie können zu Gehörschäden, Verbrennungen und anderen Verletzungen führen. 

Der Hersteller Weco muss Chargen von drei Feuerwerkskörpern zurückrufen. Sie erfüllen nicht die Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der EU-Norm EN 15947, warnt die Europäische Kommission.

Konkret bedeutet das: Es kann beim Gebrauch dieser Silvesterraketen zu ernsthaften Verletzungen kommen. 

Von dem Rückruf sind folgende Feuerwerkskörper betroffen:

1. Ghost Scream Rockets

  • Chargennummer/Barcode:  4047291040076
  • Typ/Modellnummer:  2916-1008-F2-69246131
  • Art des Risikos: Verbrennungen, Gehörschäden, Verletzungen

Auf der Website des Schnellwarnsystem "Safety Gate" der Europäische Kommission heißt es, die anfängliche Zünddauer sei zu lang, das Produkt könne in zu niedriger Höhe explodieren. Bei einer verzögerten Explosion könnten Verbraucher das Produkt in die Hand nehmen und sich unerwartet verbrennen. Zudem könnten Verbrennungen dadurch entstehen, dass Umstehende von Teilen des Feuerwerks getroffen werden. Auch sei der Schalldruckpegel der Feuerwerkskörper zu hoch, was dazu führen könnte, dass überhöhte Geräuschpegel das Gehör schädigen.

2. Night Hawk

  • Chargennummer/Barcode:  4047291047389
  • Typ/Modellnummer:  350015-48 1008-F2-69249100
  • Art des Riskos: Gehörschäden

Der Schalldruckpegel der Feuerwerkskörper ist der Europäischen Kommission zufolge zu hoch, der überhöhte Geräuschpegel könnte das Gehör schädigen.

3. Party-Fices Pyro-Concept

  • Chargennummer/Barcode:  4047291062924
  • Typ/Modellnummer:  201054-48 PF/CE 1395-F2-0316/2015
  • Art des Risikos: Verbrennungen, Feuer

Bei diesen Feuerwerkskörpern könnte es sein, dass sie nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn sie entzündet werden, warnt die Europäische Kommission. Der Benutzer könnte zum Feuerwerk zurückkehren und sich dabei Verbrennungen zuziehen. Die durch den Betrieb der Batterie entstehenden Flammen erlöschen nicht. Als Folge davon könnten die Batterie und das in der Nähe befindliche entzündbare Material Feuer fangen.

Alle drei Produkte entsprechen laut der EU-Kommission nicht den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der europäischen Norm EN 15947 und werden daher zurückgerufen.

Silvesterfeuerwerk: grundsätzlich keine gute Idee

Abgesehen von den konkreten Gefahren durch die Silvesterraketen, die vom Rückruf betroffenen sind: Feuerwerkskörper bergen immer gewisse Risiken. Nicht umsonst beschränken immer mehr Städte das Feuerwerk im Innenstadtbereich. Hinzu kommt, dass die Raketen große Mengen an Schadstoffen in die Luft blasen und Menschen sie oft unter schlechten Arbeitsbedingungen herstellen.

Mehr zu dieser Problematik – und zu schönen Feuerwerks-Alternativen – lesen Sie hier: Zündstoff Silvesterfeuerwerk

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