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29. April 2011
Gesetzliche Krankenkasse
Der verkaufte Patient
Gesetzliche Krankenkasse

Darf man Menschen nur aufgrund ihres Alters oder ungesunden Lebensstils bestimmte Therapien vorenthalten? Wäre es gerecht, wenn Raucher, die an Lungenkrebs erkranken, Skifahrer, die sich die Knochen brechen, oder Fettleibige mit kaputten Kniegelenken die Kosten für ihre Behandlung selber tragen müssen? Immer wieder diskutieren Experten diese Fragen. Fakt ist: Schon heute bekommt nicht jeder Kranke das Medikament, das er sich wünscht und das ihm auch nützen würde. Dem System der gesetzlichen Krankenversicherung droht langfristig der Bankrott. ÖKO-TEST hat nachgefragt, wie sich die Kluft zwischen medizinisch-technischem Fortschritt und sinkenden Beitragszahlern schließen lässt.



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Inhaltsverzeichnis

» Übersicht
» Diskussion - Medizinische Leistung nicht bei eigenem Verschulden?
» Beitragserhöhungen und Budgets - ... reichen nicht aus
» Forderung - Sind die Mittel knapp, müssen Prioritäten her
» Genug Geld - Muss nur vernünftig gewirtschaftet werden?
» Heißes Eisen - Priorisierung riecht nach Rationierung
» Krankheit als Luxus - Arme und Alte nicht benachteiligen
» Faire Verteilung der Mittel - Nicht Aufgabe der Mediziner
» Das Risiko - Fußballer gefährdeter als Drachenflieger
» Pro - "Wir haben es mit einer Lebenslüge zu tun"
» Contra - "Wir haben eine Überversorgung"

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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.


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