54 Alternativprodukte zu Berufsunfähigkeitsversicherungen im Test

Mager, gefährlich und intransparent

ÖKO-TEST Juli 2016 | | Kategorie: Geld und Recht | 30.06.2016

54 Alternativprodukte zu Berufsunfähigkeitsversicherungen im Test

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für viele kaum bezahlbar oder nicht zu bekommen. Als Alternative bieten Versicherer Erwerbsunfähigkeitspolicen, Grundfähigkeits- oder Multi-Risk-Versicherungen. Doch die sind mager, teuer oder beides.

Jeder vierte Arbeitnehmer scheidet laut Deutscher Rentenversicherung aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Wer nicht einmal mehr drei Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen kann, erhält eine volle "Erwerbsminderungsrente", sind noch bis zu sechs Stunden möglich, gibt es die Hälfte. Im Schnitt liegt die Erwerbsminderungsrente derzeit bei 719 Euro pro Monat. Das ist zum Leben zu wenig. Zudem gibt es die Rente nur, wenn man überhaupt keinen Job mehr machen kann. Der Pilot, der kein Flugzeug mehr fliegen kann, geht also leer aus, wenn er noch an der Baumarktkasse sitzen kann.

Wer nicht erst krank und dann arm sein will, muss privat vorsorgen. Das ist übrigens noch wichtiger, als eine private Rentenversicherung - die man ohnehin nicht mehr bezahlen kann, wenn man kein Geld mehr verdient. Die beste Vorsorge ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, wenn beispielsweise der Bäcker an einer Mehlstauballergie erkrankt. Doch für die, die eine solche Versicherung am dringendsten brauchen - Krankenschwestern, Dachdecker, Fliesenleger und andere körperlich hart arbeitende Berufe - ist sie unbezahlbar. Denn die Versicherungsunternehmen suchen sich die "guten" Risiken heraus. Menschen, die eine geringe Wahrscheinlichkeit haben, berufsunfähig zu werden. Denen bieten sie für relativ wenig Geld eine vergleichsweise hohe Absicherung - und verdienen prächtig daran. Denn eine Rente müssen sie nur selten zahlen.

Allen anderen offerieren die Assekuranzen Schwere-Krankheiten-, Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen als Ersatz. Die leisten weniger und sind daher auch günstiger. Kaum im Angebot, und schon gar nicht beworben wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Sie gilt als Stiefkind der Invaliditätsvorsorge. So findet man beim Düsseldorfer Ergo-Konzern, einem der großen Invaliditätsversicherer, das Produkt nicht einmal auf der Homepage. "Die EU-Police wird angeboten, wenn eine Berufsunfähigkeitsabsicherung aufgrund von Vorerkrankungen oder aufgrund des ausgeübten Berufs nicht abgeschlossen werden kann - oder natürlich wenn ausdrücklich danach gefragt wird", erläuterte eine Sprecherin des Unternehmens. Die Generali-Tochter AachenMünchener kündigte anlässlich unseres Tests an, dass sie ihr Produkt sogar ganz vom Markt nehmen will. Demgegenüber glaubt Michael Franke von der Rating Agentur Franke & Bornberg aus Hannover, die EU-Police sei "besser als ihr Ruf". Zum Beispiel bei seelischen Erkrankungen. Denn wer schwer psychisch krank ist, kann in der Regel gar keine Tätigkeit mehr verrichten und bekommt eine Rente. Anders sieht es bei Erkrankungen des Bewegungsapparats aus. "Ein Maurer mit Rückenschmerzen kann vielfach noch länger als drei Stunden an der Kasse des Baumarkts sitzen", so Franke. Somit ist die EU-Police zwar ein guter Schutz bei seelischen Krankheiten, weniger gut aber bei körperlichem Verschleiß...

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Grundfähigkeits-, Schwere-Krankheiten-, Multi-Risk-Versicherungen: Für die Ermittlung der Gesamtleistung haben wir insgesamt 38 Leistungsmerkmale bewertet. Zugrunde gelegt haben wir eine Rentenzahlung von sieben Jahren (sie entspricht der durchschnittlichen Rentenleistung bei Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung). Die höchste Rentenleistung betrug also 126.000 Euro, die wir auch den Berechnungen zugrunde gelegt haben, wenn ein Tarif lebenslang leistet. Bewertet wurde nur, wenn der Leistungsauslöser direkt und uneingeschränkt gilt. Nicht bewertet wurden Ausschlüsse bei Krebs, Wartezeiten und Sofortleistungen, soweit sie nicht bei Bewertung der Leistungsauslösung berücksichtigt wurden. Soweit eine Leistung Erwerbsminderung voraussetzt, wurde diese nur mit 25 Prozent berücksichtigt; bei der Punktebewertung floss die Leistung mit der niedrigsten Leistung eines Versicherers ein. Gilt die Beitragsbefreiung bei Rentenleistung nicht für Krebs, wurde nur mit 50 Prozent bewertet; gilt sie nur für den betroffenen Leistungsbereich wurde mit 25 Prozent bewertet. Bei der Analyse des Verlustes von Grundfähigkeiten wurden die Leistungspunkte in Prozentwerte umgerechnet. Mussten mehrere Grundfähigkeiten für die Leistung erfüllt sein, wurde dies anteilsmäßig berücksichtigt. Mussten etwas drei Grundfähigkeiten erfüllt werden, wurde die einzelne Grundfähigkeit mit 33 Prozent in die Bewertung aufgenommen. Die einzelnen Leistungsauslöser und Leistungsmerkmale wurden wie folgt bewertet: Prognosezeit in Monaten: bis sechs Monate 100 %, bis 12 Monate 50 %, höhere Prognosezeiträume mit 0 %; rückwirkende Zahlung ab Erkrankung oder Invalidität: keine Einschränkung 100 %, 36 Monate 50 %, 24 Monate 25 %, zwölf Monate12,5 %, sechs Monate 0 %. Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung - Zahl der Ereignisse (ZdE): Grundlage 100 % für 18 ZDE; bei Pflegebedürftigkeit bis Verlust von drei alltäglichen Fähigkeiten, 50%iger Invalidität oder Pflegestufe I 100 %; Mit 100 % wurde bewertet, wenn ein schwerer Unfall ab 50 % Invalidität die Rente auslöst. Bis zu 100 % wurden nachfolgende schwere Erkrankungen oder Fähigkeitsverluste bewertet, wenn sie die Rente auslösen: Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen; beugen; erheben; sitzen; Knien und Bücken; stehen; nicht gehen können; Treppen hinauf- bzw. heruntergehen; Arme bewegen; Heben und Tragen; Funktion der Hände; geistige Leistungsfähigkeit (Demenz); Gleichgewichtssinn; Orientierung; hören; sprechen; sehen; reine seelische Erkrankungen, z.B. mittelgradige depressive Episode ohne stetigen Orientierungsverlust; vollständige Lähmung eines Beins oder eines Arms oder einer Körperhälfte durch Gehirn oder zentrales Nervensystem; psychische Störungen, Geisteskrankheit, die zu einer dauerhaften Orientierungslosigkeit oder Dauerbetreuung oder Unterbringung in geschlossener Einrichtung führen; Schlaganfall; Herzinfarkt; Querschnittslähmung; Koma; Niere; Lunge; Leber; multiple Sklerose; Krebs Schweregrad oder Stadium IV; Krebs Schweregrad oder Stadium III; Krebs Schweregrad oder Stadium II sowie Krebs Schweregrad oder Stadium I.

Anforderungen an die Tarife: Ausgewählt zum Test wurden Tarife der Grundfähigkeits-, Schwere-Krankheiten-, Multi-Risk-Versicherung für einen Tischler mit handwerklicher Ausbildung, der als Angestellter arbeitet und 30 Jahre alt (geb. 1.1.1986), ledig und Nichtraucher ist und zu 100 Prozent körperlich arbeitet, somit keine kaufmännische Tätigkeit ausübt und keine Personalverantwortung trägt. Sein Bruttogehalt beträgt derzeit 40.000 Euro jährlich. Abgesichert werden soll eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Der Beitrag soll monatlich gezahlt werden. Versicherung und Beitragszahlung sollte bis zum 65. Lebensjahr (35 Jahre) laufen. Der Versicherungsbeginn ist der 1.8.2016. Eine Beitragsdynamik ist nicht gewünscht. Überschüsse sollten mit dem Beitrag verrechnet werden. Die Tarife und Prämien wurden von der Ratingagentur Franke & Bornberg, Hannover im Mai 2016 am Markt erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt. Die Bewertung der Tarife erfolgte durch ÖKO-TEST.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen: Die Bewertung der Leistungen erfolgt über Punkte. Jeweils drei Punkte gab es für: a) "erhöhte" Zahl (ab 15) von Anlässen zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung; b) maximale Anpassung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung im Musterfall "erhöht" (18.000 Euro). Jeweils zwei Punkte gab es für: a) Beitragsbefreiung im Schadenfall, b) Prognosezeitraum sechs Monate; c) Erwerbsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit; d) unbefristete rückwirkende Zahlung bei verspäteter Meldung; e) "mäßige" Zahl (zehn bis 14) von Anlässen zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung; f) Möglichkeit der Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Anlass (alle fünf Jahre); g) maximale Anpassung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung im Musterfall "mäßig" (12.000 Euro). Jeweils einen Punkt gab es für: a) Prognosezeitraum zwölf Monate; b) rückwirkende Zahlung bei verspäteter Meldung bis zu drei Jahren ("erhöht"); c) "niedrige" Zahl (unter zehn) von Anlässen zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung; d) Möglichkeit der Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Anlass "eingeschränkt" (nicht alle fünf Jahre); e) maximale Anpassung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung im Musterfall "niedrig" (unter 12.000 Euro); f) Erwerbsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit "eingeschränkt" (bei vier von sechs alltäglichen Verrichtungen ist Hilfe notwendig). Um zwei Noten abgewertet wurde eine Rente, die stark sinkt, je älter der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall ist, hier Existenz-Rente Tarif BEA16 der Credit Life. Um eine Note aufgewertet wurde ein Tarif, der eine halbe Rente und Beitragsbefreiung bereits leistet, wenn noch drei bis sechs Stunden Arbeit täglich möglich sind, hier Tarif RLV N2801 EUZ BAZ2015 der Nürnberger.

Anforderungen an die Tarife: Ausgewählt zum Test wurden Tarife der Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung (EUZ) und Tarife der Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU) für einen Tischler mit handwerklicher Ausbildung, der als Angestellter arbeitet und 30 Jahre alt (geb. 1.1.1986), ledig und Nichtraucher ist und zu 100 Prozent körperlich arbeitet, somit keine kaufmännische Tätigkeit ausübt und keine Personalverantwortung trägt. Sein Bruttogehalt beträgt derzeit 40.000 Euro jährlich. Abgesichert werden soll eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Der Beitrag soll monatlich gezahlt werden. Versicherung und Beitragszahlung sollte bis zum 65. Lebensjahr (35 Jahre) laufen. Der Versicherungsbeginn ist der 1.8.2016. Eine Beitragsdynamik ist nicht gewünscht. Überschüsse sollten mit dem Beitrag verrechnet werden. Bei der Kombination mit einer Risikolebensversicherung soll die Mindestversicherungssumme für den Todesfall abgesichert werden. Die Tarife und Prämien wurden von der Ratingagentur Franke & Bornberg, Hannover am Markt erhoben im Mai 2016 erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt. Die Bewertung der Tarife erfolgte durch ÖKO-TEST. Die Tarife und Prämien wurden von der Ratingagentur Franke & Bornberg, Hannover im Mai 2016 am Markt erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt. Die Bewertung der Tarife erfolgte durch ÖKO-TEST.