Testverfahren
Auslandsreisekrankenversicherungen: Zur Ermittlung des Ranges wurde die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Jahresbeitrag für jeden Modellfall in drei gleich große Klassen (Rang 1 bis 3) geteilt. Beim Testfall Familie wurde die sehr marktunübliche hohe Prämie von 88 Euro des zum 1.4.2016 aufgelegten Tarifs Jahres-Reisekrankenschutz der URV, der je Einzelperson rechnet, nicht klassenbildend berücksichtigt. Nicht in die Bewertung einbezogen wurden die Bedingungen, da die Unterschiede bei den einzelnen Anbietern gering ausfallen und jeder Tarif alle Kernleistungen bietet: Heilbehandlung im Ausland; Krankentransport, falls medizinisch notwendig Rückführung nach Deutschland sowie für Überführung bei Tod.
Anforderungen an die Tarife: Ausgewählt zum Test wurden grundsätzlich nur Tarife, die unabhängig von einem anderen Vertrag abgeschlossen werden können. Musterfall Rentner-Ehepaar: Die Kunden sind 66 und 68 Jahre alt. Musterfall Single: Der Kunde ist 30 Jahre alt. Musterfall Familie: Die Eltern sind 40 und 45 Jahre alt; die Kinder neun und 13 Jahre. Alle Musterkunden schließen einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit ab. Die Tarife haben keine Selbstbeteiligung; es gibt eine Nachleistung bis zur Transportfähigkeit; ein Höchstaufnahmealter gilt es nur bei ausdrücklicher Erwähnung.
Testmethode: Die Daten wurden vom Versicherungsmakler Dr. Walter GmbH aus Neunkirchen-Seelscheid, der das Vergleichsportal www.reiseversicherung.com betreibt, im März 2016 erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt.
Reiserücktritt- und Abbruchsversicherungen: Die Bewertung der Leistungen erfolgte durch Punktevergabe. Für eine versicherbare Höchstsumme: ab 10.000 Euro ein Punkt, ab 15.000 zwei Punkte, ab 20.000 drei Punkte. Für eine Abschlussfrist vor Reisebeginn: 30 Tage zwei Punkte, unter 30 Tagen drei Punkte, unter 20 Tagen vier Punkte, keine Fristen sechs Punkten. Für Lastminute Reisen Anschlussfrist nach Buchung: ein Tag ein Punkt, zwei bis drei Tage zwei Punkte, eine längere Frist drei Punkte. Beim Verspätungsschutz - der Versicherer übernimmt in bestimmtem Umfang Mehrkosten - wenn die Reise wegen der Verspätung öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden nicht angetreten werden kann, gibt es zwei Punkte. Beim Rücktrittsschutz gibt es für die Leistungsgründe plötzliche oder unvorhergesehene Verschlechterung einer bestehenden Krankheit drei Punkte. Für eine unerwartete Impfunverträglichkeit, Schwangerschaftskomplikationen, den unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes, der Aufnahme einer Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit, ein nach Buchung der Reise bekannt gewordener Arbeitsplatzwechsel, der zu einer Überschneidung mit Probezeit und Reise führt, eine Wiederholungprüfung für Schüler oder Studenten, die in die Reisezeit fällt, der Bruch von Prothesen oder die Lockerung von Gelenkimplantaten, eine Scheidungsklage, Kurzarbeit und ein zur Reise angemeldeter Hund bei schwerer Erkrankung, überraschender Impfunverträglichkeit oder Unfall gibt es jeweils zwei Punkte. Beim Abbruchschutz gibt es für die Leistungsgründe plötzliche oder unvorhergesehe Verschlechterung einer bestehenden Krankheit zwei Punkte. Für eine unerwartete Impfunverträglichkeit, Schwangerschaftskomplikationen, den unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes, der Aufnahme einer Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit, ein nach Buchung der Reise bekannt gewordener Arbeitsplatzwechsel, der zu einer Überschneidung mit Probezeit und Reise führt, eine Wiederholungprüfung für Schüler oder Studenten, die in die Reisezeit fällt, der Bruch von Prothesen oder die Lockerung von Gelenkimplantaten, eine Scheidungsklage, Kurzarbeit und ein zur Reise angemeldeter Hund bei schwerer Erkrankung, überraschender Impfunverträglichkeit oder Unfall gibt es jeweils einen Punkt. Jeweils die Hälfte der Punkte gibt es bei Einschränkungen der versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe, beispielsweise, wenn der Hund nur bei Impfunverträglichkeit bzw. nicht bei Impfunverträglichkeit anerkannt wird oder eine Verschlechterung der Krankheit nur abgesichert ist, wenn die Krankheit zuvor sechs Monat behandlungsfrei war. Gilt der Schutz auch für Personen, die nicht mitreisende Minderjährige, eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen sowie für Personen außer den Angehörigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, werden zwei Punkte vergeben.
Anforderungen an die Tarife: Ausgewählt zum Test wurden grundsätzlich nur Tarife, die unabhängig von einem anderen Vertrag abgeschlossen werden können und Leistungen bei Reiserücktritt- und Reiseabbruch bieten sowie keine Selbstbeteiligung vorsehen. Die Prämien wurden für Einzelversicherungen für jede Reise und für Jahrespolicen erhoben. Der Leistungsbereich ist weltweit. Als Rücktritt- und Abbruchsgrund gilt mindestens eine unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod sowie ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarschaden oder Einbruchdiebstahl, die die Risikopersonen oder Mitversicherte erleiden. Als Risikopersonen gelten für Reiserücktritt und Reiseabbruchschutz mindestens die engen Angehörigen. Musterfall Single (30 Jahre): Reise in die USA 5.6. bis 19.6., Gesamtpreis 2.500 Euro; Reise nach Indien 6.11. bis 2.11., Gesamtpreis 4.500 Euro. Musterfall Rentnerpaar (66 / 68 Jahre) Reise nach Island 3.7. bis 24.7., Gesamtpreis 5.000 Euro; vom 4.9. bis 18.9. nach Spanien, Gesamtpreis 2.000 Euro; vom 29.11. bis 26.12. nach Italien, Gesamtpreis 3.500 Euro. Musterfall Familie mit zwei Kindern (40 / 45 Jahre; Kinder 9 / 13 Jahre): Reise nach Spanien 15.7. bis 29.7., Gesamtpreis 3.000 Euro, Reise nach Österreich 10.10. bis 17.10., Gesamtpreis 1.500 Euro.
Testmethode: Die Daten wurden vom Versicherungsmakler Dr. Walter GmbH aus Neunkirchen-Seelscheid, der das Vergleichsportal www.reiseversicherung.com betreibt, im März 2016 erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt.