119 Vergleichsportale im Test

Angelockt und abgezockt

ÖKO-TEST Februar 2016 | | Kategorie: Geld und Recht | 29.01.2016

119 Vergleichsportale im Test

Vergleichsportale im Internet sind keine Verbraucherschützer, sondern knallharte Wirtschaftsunternehmen. ÖKO-TEST hat Portale für Kredite, Stromtarife und Kfz-Versicherungen untersucht und viele Fallen, Haken und Ösen entdeckt.

Die Portale boomen. Sie wachsen ungeheuer, vor allem die Platzhirsche www.check24.de und www.verivox.de. Gleichzeitig werben sie fast stündlich im Fernsehen. Die einfache Botschaft: Wer schlau ist, vergleicht und spart. Mit Spar-Riesen (Check24) oder überkandidelten Millionären (Verivox) soll die Bevölkerung missioniert werden. Ob Spiegel online oder Focus.de - kaum ein Medium, das nicht einen Vergleichspartner hat. Und mitverdient. Verivox ist seit Mitte 2015 sogar in der Hand von Pro Sieben Sat.1 - für rund 210 Millionen Euro.

Dennoch kommen die Onlinevergleicher immer häufiger in die Negativschlagzeilen. So muss das Hotelportal www.booking.com bis Anfang Februar auf Anordnung des Bundeskartellamts Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hoteliers entfernen. Bislang durften sie ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf Booking.com. "Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden", erläutert Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts. Regelmäßig Ärger mit der Justiz hat die Unister-Gruppe, zu der beispielsweise die Seite www.geld.de gehört. Nach Klagen des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) sind Unternehmen der Gruppe mehrfach Vertragsbedingungen wegen unlauteren Wettbewerbs untersagt worden. Ende 2015 gewann der VZBV eine Klage wegen irreführender Warnhinweise auf www.fluege.de vor dem Landgericht Leipzig (Az. 05 O 911/15).

Gegen Check24 beginnt am 24. Februar ein Musterprozess vor dem Landgericht München. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Check24 wegen Irreführung verklagt. Das Unternehmen stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar, sei aber in Wirklichkeit ein Vermittler, der beim Vertragsabschluss Provisio­nen von den Versicherungen kassiere. Dies sei auf den ersten Blick für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar. Außerdem fehle "eine Leistungs- und Bedarfsanalyse sowie eine umfassende Beratung", sagt BVK-Präsident Michael Heinz. Check24 lehnte eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren ab.

Auch auf unsere Fragen zur Höhe der Vermittlerprovisionen schwiegen die großen Portale Check24, Verivox und die Unister-Tochter Geld.de. Transparenz zeigten an dieser Stelle nur kleinere Anbieter. So finanziert sich das Energieverbraucherportal aus Werbung und einem jährlichen Siegelverkauf. Der Stromvergleicher Mut-zum-Wechseln erhält nach eigenen Angaben im Schnitt 30 Euro pro Wechselkunde, während sein Konkurrent Hauspilot 50 Euro erhält und bei Anbietern, die keine Provision zahlen, 45 Euro vom Kunden fordert. Stromvergleicher Pricewise hat mit den Anbietern eine Vermittlungsgebühr von bis zu 40 Euro vereinbart. Das Vergleichsportal Autoversicherung bekommt pro Vertrag 45 Euro. Für die Kreditvermittlung fanden wir in den Unterlagen der Banken Provisionen von bis zu 700 Euro für einen 20.000-Euro-Kredit.

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Testverfahren

Kredite: Zwei Tester suchten am 18. und 22. Dezember 2015 unter Bekanntgabe aller persönlichen Daten in den Vergleichsportalen Check24.de, Finanzcheck.de, Smava.de, Vergleich.de und Verivox.de nach einem Ratenkredit: freie Verwendung, in Höhe von 20.000 Euro, für eine Laufzeit von 48 Monaten. Die Haushaltsbiografie der Tester war mit gleichem Beruf, selbstbewohnter Eigentumswohnung (70 qm), Schuldenfreiheit, einer monatlichen Fixbelastung von 433 Euro und einem Nettoeinkommen von 2.300 Euro identisch. Allein Wohnort, Alter und Schufa-Score wichen leicht voneinander ab. Im ersten Testdurchlauf wurde ohne, im zweiten mit einer Restschuldversicherung getestet.

Stromtarife: Für den Test wurden Anfang Januar 2016 Angebote von allen Vergleichsanbietern eingeholt. Im ersten Test wurde die Abfrage ohne jede Änderung der voreingestellten Filter durchgeführt. Im zweiten Test wurden die Filter so eingestellt, das Tarife ohne jede Preissicherheit, mit Kaution, mit Bonus, mit Vorkasse (Zahlweise mehr als ein Monat) oder Paketangebote ausgeschlossen werden. Zudem wurden jegliche besondere Empfehlungen oder die Einschränkungen der Tarifanzahl, falls möglich, ausgeschaltet. Für beide Tests wurden die bei den Vergleichsportalen erhobenen Preise mit denen auf den Internetseiten der Anbieter erhobenen Angebote verifiziert. Unsere Testprofil: Strom für einen Haushalt in 40458 Düsseldorf, Verbrauch pro Jahr 4.113 kWh.

Autoversicherungen: Definiert wurde hochwertiger Versicherungsschutz. Der Musterkunde wollte eine möglichst lange Neuwertentschädigung, eine hohe Absicherung von Haftpflichtschäden, keinen Werkstattzwang in der Kaskoversicherung und eine weitgehende Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit. Gleichzeitig sollte die Autopolice um eine Fahrerschutzversicherung erweitert werden. Diese Leistungseinstellungen konnte allein das Non-Profit-Vergleichsportal Nafiauto.de erfüllen. Die kommerziellen Vergleichsportale wurden daher an dem Ergebnis dieser Auswertung gemessen. Unser Testprofil: Der Musterkunde erwirbt ein neues Fahrzeug, das das alte ersetzen soll. Er ist seit 2013 bei der Allianz versichert, der Vertrag wurde nicht vom Versicherer gekündigt. Der gewünschte Versicherungsbeginn ist der 20. Januar 2016; der Wagen wird normal zugelassen; die Zahlungen erfolgen jährlich per Lastschrift; das Kennzeichen des Fahrzeugs ist D - QR 465; der Halter ist wohnhaft in 40468 Düsseldorf; es ist kein weiterer Pkw vorhanden. Der Versicherungsnehmer ist der Hauptfahrer. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Neuwagen, der am 20.1.2016 erstmals zum Verkehr zugelassen wird. Das Fahrzeug ist ein Peugeot Hybrid 4 2.0 HDI mit 120kW/163PS/1997CCM. Die Herstellernummer ist 3003; die Typschlüsselnummer APJ. Die Zulassung erfolgt auf den Fahrzeughalter am 20. Januar 2016. Er ist somit Erstbesitzer. Das Fahrzeug verfügt über eine elektronische Wegfahrsperre und ein elektronisches Stabilitätssystem. Der ungefähre Neuwert und gleichzeitig der Zeitwert liegen bei 31.000 Euro, während es keine Sonderausstattung gibt. In den letzten drei Jahren hat der Vorversicherer keine Schäden reguliert. Als Schutz soll eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Der Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung soll pro Person über acht Millionen Euro liegen. Für Sach- und Vermögensschäden soll eine Pauschale von mindestens 100 Millionen Euro gelten. Zudem möchte der Autobesitzer eine Fahrerschutzversicherung abschließen, sich für sein Auto mindestens 24 Monate lang bei Totalschaden und Totalentwendung eine Neupreisentschädigung sichern und bei schweren eigenen Fehlern mit Ausnahme von Alkohol sowie Drogen am Steuer und grob fahrlässiger Herbeiführung eines Diebstahlschadens die volle Entschädigung aus der Kaskoversicherung erhalten. Nach Kaskoschäden soll es keinen Werkstattzwang geben. Der Autofahrer hat in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung die Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht. Als Selbstbeteiligung möchte der Verbraucher sich an Teilkaskoschäden mit 150 Euro und an Vollkaskoschäden mit 300 Euro beteiligen. Der Versicherungsnehmer, der das Fahrzeug allein fährt, übt als Selbstständiger einen freien Beruf aus und arbeitet als Architekt im Innendienst - aber nicht ausschließlich. Angaben über den Betrieb macht der Kunde nicht. Der Fahrzeughalter ist der Versicherungsnehmer. Das Fahrzeug wird ausschließlich privat und für Wege von und zur Arbeit genutzt. Es liegt keine Vorsteuerabzugsfähigkeit oder Betriebsausgabe vor. Das Fahrzeug wird in der Nacht auf einer öffentlichen Straße geparkt. Jährlich fährt der Autobesitzer rund 10.000 Kilometer mit dem Wagen. Das Fahrzeug wird in der EU sowie in der Schweiz und Norwegen bewegt. Das Fahrzeug ist nicht geleast und nicht per Kredit finanziert. Der männliche Autofahrer ist am 28. Januar 1965 geboren und hat am 28. März 1983 in Deutschland seinen Führerschein erworben. Der Führerscheinbesitz dauert ununterbrochen schon länger als zehn Jahre. Auch gewohnt wird schon länger als zehn Jahre in Deutschland. Der Autofahrer ist verheiratet. In der selbstbewohnten Eigentumswohnung leben keine Kinder. Es werden keine Angaben zur Bankverbindung gemacht. Der Kunde besitzt eine Bahncard 25 und eine Dauerkarte des öffentlichen Nahverkehrs. Er ist ansonsten kein Mitglied in einem Verein oder einer Gewerkschaft. Der Autofahrer hat keine Punkte in Flensburg