Die Portale boomen. Sie wachsen ungeheuer, vor allem die Platzhirsche www.check24.de und www.verivox.de. Gleichzeitig werben sie fast stündlich im Fernsehen. Die einfache Botschaft: Wer schlau ist, vergleicht und spart. Mit Spar-Riesen (Check24) oder überkandidelten Millionären (Verivox) soll die Bevölkerung missioniert werden. Ob Spiegel online oder Focus.de - kaum ein Medium, das nicht einen Vergleichspartner hat. Und mitverdient. Verivox ist seit Mitte 2015 sogar in der Hand von Pro Sieben Sat.1 - für rund 210 Millionen Euro.
Dennoch kommen die Onlinevergleicher immer häufiger in die Negativschlagzeilen. So muss das Hotelportal www.booking.com bis Anfang Februar auf Anordnung des Bundeskartellamts Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hoteliers entfernen. Bislang durften sie ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf Booking.com. "Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden", erläutert Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts. Regelmäßig Ärger mit der Justiz hat die Unister-Gruppe, zu der beispielsweise die Seite www.geld.de gehört. Nach Klagen des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) sind Unternehmen der Gruppe mehrfach Vertragsbedingungen wegen unlauteren Wettbewerbs untersagt worden. Ende 2015 gewann der VZBV eine Klage wegen irreführender Warnhinweise auf www.fluege.de vor dem Landgericht Leipzig (Az. 05 O 911/15).
Gegen Check24 beginnt am 24. Februar ein Musterprozess vor dem Landgericht München. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Check24 wegen Irreführung verklagt. Das Unternehmen stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar, sei aber in Wirklichkeit ein Vermittler, der beim Vertragsabschluss Provisionen von den Versicherungen kassiere. Dies sei auf den ersten Blick für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar. Außerdem fehle "eine Leistungs- und Bedarfsanalyse sowie eine umfassende Beratung", sagt BVK-Präsident Michael Heinz. Check24 lehnte eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren ab.
Auch auf unsere Fragen zur Höhe der Vermittlerprovisionen schwiegen die großen Portale Check24, Verivox und die Unister-Tochter Geld.de. Transparenz zeigten an dieser Stelle nur kleinere Anbieter. So finanziert sich das Energieverbraucherportal aus Werbung und einem jährlichen Siegelverkauf. Der Stromvergleicher Mut-zum-Wechseln erhält nach eigenen Angaben im Schnitt 30 Euro pro Wechselkunde, während sein Konkurrent Hauspilot 50 Euro erhält und bei Anbietern, die keine Provision zahlen, 45 Euro vom Kunden fordert. Stromvergleicher Pricewise hat mit den Anbietern eine Vermittlungsgebühr von bis zu 40 Euro vereinbart. Das Vergleichsportal Autoversicherung bekommt pro Vertrag 45 Euro. Für die Kreditvermittlung fanden wir in den Unterlagen der Banken Provisionen von bis zu 700 Euro für einen 20.000-Euro-Kredit.
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