Gericht beschließt: Müsli-Hersteller darf Kalorientrick einsetzen

| Kategorie: Essen und Trinken | 14.06.2019

Verschiedene Müsli-Sorten von Dr. Oetker Vitalis
Foto: Brigitte Rohm

Dr. Oetker nutzt für sein Knuspermüsli "Vitalis" zwei verschiedene Nährwerttabellen – und wirbt mit der besseren Kalorienbilanz auf der Vorderseite der Verpackung. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden, dass dieser Trick legal ist.

Kalorienbombe oder gesundes Frühstück? Ein schneller Blick auf die Müslipackung reicht nicht immer aus, um das zu beurteilen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen Dr. Oetker geklagt. Denn die Nährwerthinweise vorne auf dem "Dr. Oetker Vitalis Knusper Müsli. Schoko + Keks" unterscheiden sich von jenen auf der Seite – und lassen das Müsli so kalorienärmer wirken als es ist.

Ein geschönter Kalorienwert auf der Müslipackung

Konkret sieht das so aus: Die gesetzlich vorgeschriebene Tabelle, die sich auf dem Produkt befinden muss, listet die Angaben pro 100 Gramm des reinen Müslis – darunter Energie-, Zucker- und Fettwerte. Im Fall des Schoko-und-Keks-Knuspermüslis ergibt sich daraus ein Wert von 448 Kilokalorien. 

Auf der Vorderseite ist jedoch eine andere Tabelle zu sehen: Hier prangt ein geschönter Wert von nur 208 Kilokalorien pro 100 Gramm. Dieser vorteilhafteren Berechnung liegt eine Mischportion aus 40 Gramm Müsli und 60 Millilitern fettarmer Milch zugrunde.

Höhere Instanz erlaubt den Kalorientrick

Das Landgericht Bielefeld hatte dem VZBV zunächst Recht gegeben. Doch am Donnerstag urteilte das Oberlandesgericht Hamm jetzt anders: "Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage hat der Senat herausgestellt, dass die freiwillige, wiederholende Nährwertangabe auf der Vorderseite der Verpackung des Knuspermüslis den Vorgaben der Verordnung gerecht werde", heißt es in der Begründung.

Demnach würden sich die Angaben auf die genau 100 Gramm wiegende Portion beziehen – eine Möglichkeit, die die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung erlaubt. Denn es handelt sich dabei um Angaben, die auf das "verbrauchsfertige Lebensmittel" Bezug nehmen. 

Verbraucher haben Anspruch auf bessere Kennzeichnung

ÖKO-TEST meint: Tatsächlich ist fraglich, ob die von Herstellern angenommene, fiktive Portionsgröße von 40 Gramm Müsli und 60 Gramm Milch der Realität entspricht – oder ob viele Menschen pro Portion mehr reines Müsli verzehren, und dieses auch nicht unbedingt mit fettarmer Milch mischen. Beides würde die aufgenommene Kalorienmenge noch zusätzlich in die Höhe treiben. 

In jedem Fall wäre es für die Verbraucher besser, einheitliche Nährwertinformationen auf ein und derselben Verpackung vorzufinden. Denn die derzeitigen Angaben von Nährstoffen in Lebensmitteln sind bereits kompliziert genug. ÖKO-TEST fordert daher seit Langem eine Lebensmittelkennzeichnung, die für alle Hersteller verbindlich und einfach zu verstehen ist – damit die Verbaucher auf einen Blick erkennen können, ob ein Produkt gesund ist oder nicht. 

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