Startseite

Übersicht Bauen / Wohnen / Renovieren
News aus dem Archiv
23. April 2010
Mietrecht
Mietrecht

Neue Urteile

Selbstauskunft, Schuhberge im Flur oder Gartenarbeit - es gibt zahlreiche neue Urteile zum Mietrecht.
Bild: Fotolia

Kein Erbarmen für Schwindler
Falsche Angaben bei der Selbstauskunft können für Mieter die fristlose Kündigung zur Folge haben, auch wenn sie ihre Miete zuvor jahrelang pünktlich bezahlt haben. Ein Vermieter, erklärte das Landgericht München I, sei berechtigt, nach den Einkommensverhältnissen des Mieters zu fragen und müsse auch richtige Angaben erhalten. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin es mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen. Aus Bruttogehalt wurde Nettogehalt, aus ihrem Status als freie Mitarbeiterin wurde eine Festanstellung. Das kostete sie ihre Wohnung (Az. 14 S 18532/08).

Schuhberge im Hausflur sind tabu
Treppenhäuser und Flure gehören zur Mietsache. Ein Mieter darf sie nutzen, aber nur solange er seine Mitbewohner damit nicht beeinträchtigt. Fußabtreter vor der Tür sind kein Problem, bei schlechtem Wetter können Schuhe hier auch vorübergehend abgestellt werden. Dutzende Schuhpaare oder gleich einen ganzen Schuhschrank sollte man besser nicht vor seiner Tür parken. Ausnahme: Man wohnt im obersten Stock und das Mobiliar im Flur stört eh niemanden. Wie das Oberlandesgericht Hamm (Az. 15 Wx 198/08) urteilte, können die Ansprüche der gestressten Mitbewohner auf einen freien Flur übrigens verjähren. Deshalb nicht lange warten, sondern lieber gleich mit den Nachbarn reden.

Nur einfache Aufgaben
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter den Garten auf eigene Kosten zu pflegen hat, so muss der Mieter nur einfache Pflegearbeiten im Grünen übernehmen, die weder besondere Fachkenntnis noch einen besonderen Kostenaufwand erfordern, erklärten die Richter des Landgerichts Braunschweig. Bei der Gartengestaltung hat der Vermieter demnach – soweit keine Verwahrlosung drohe – kein "Direktionsrecht" (Az. 6 S 548/08).

Mindeststandard auch in Altbauwohnungen
Muss man in einer nicht modernisierten Altbauwohnung damit leben, dass nur entweder Waschmaschine oder Staubsauger funktioniert? Nein. Mieter haben Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht, erklärt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 343/08). Eine Klausel, wonach der Mieter nur berechtigt ist, Haushaltsgeräte aufzustellen, soweit es die vorhandene Elektroversorgung erlaubt, ist demnach nicht rechtens. Denn woher soll der Mieter wissen, dass es für das Nötigste nicht reicht?

Reparaturansprüche verjähren nicht
Seit Jahrzehnten wohnte eine Mieterin in ihrer Wohnung, als 1990 über ihr das Dachgeschoss ausgebaut wurde. Die Schritte und Toilettengeräusche störten sie zwar, aber erst nach 16 Jahren verlangte sie von ihrer Vermieterin, dass die Schallschutzisolierung der Dachgeschosswohnung verbessert werden sollte. Vor Gericht wollten die Vermieter Verjährung geltend machen und scheiterten. Der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung während der Mietzeit verjährt nicht, erklärten die Richter des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 104/09). Die Konsequenz, erklärt der Deutsche Mieterschutzbund, sei auch, dass Mieter, die es erst im Guten versuchen, nicht fürchten müssen, dass ihre berechtigten Ansprüche eines Tages bei Gericht wegen Verjährung abgelehnt werden.

( oet )


Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.




Mehr Artikel zu diesem Themengebiet
Testbericht
Heckenscheren: Ab durch die Hecke
Testbericht
Lackfarben: Nicht alle glänzen
Testbericht
Akkubohrschrauber: Durch die Wand
Testbericht
Wohnaccessoires: Hausputz
Testbericht
Fertigparkett: Gut Holz
Testbericht
Kissen: Ruhe sanft
Testbericht
Stichsägen: Stichtag
Testbericht
Rindenmulch: Splitterpartie
Testbericht
Matratzen, Latex: Ab in die Kiste!
Testbericht
Mottenschutzmittel: Die kleine Motte Nimmersatt

Gütezeichen für Öko-Strom
Energiesparende Haushaltsgeräte: Die weißen Spardosen
Schadstoff-Check: Schadstoffe in der Wohnung
Küchentrends: Schöne neue Kochwelten
Solarkataster: Landkarten für den Weg zur Sonne

Leserfrage: Reinigen von Teekannen
Leserfrage: Stinke-Regal muss draußen bleiben
Leserfrage: Ist Toilettenpapier aus Frischzellstoff umweltfreundlich?
Leserfrage: Strompreisabzocke
Leserfrage: Strapazierfähiger Rasen
 Bauen / Wohnen / Renovieren
Online-Service für Abonnenten
 - ANZEIGE -
 News
Neues Energiesystem
Forscher haben durchgerechnet: Ein komplett auf erneuerbaren Energien basierendes System führt am Ende zu jährlichen Gesamtkosten, die nicht höher liegen als die heutigen. » News lesen
Öko-Strom wird transparenter
Das Umweltbundesamt hat das Herkunftsnachweisregister für Öko-Strom gestartet. Der Nachweis bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. » News lesen
Mähroboter Robolinho 3000
Kurz bevor das ÖKO-TEST-Magazin in den Druck ging, schickte uns der Mähroboter-Hersteller Al-Ko eine Unterlassungserklärung zu. Jetzt sind die vollständigen Testergebnisse für den Robolinho 3000 online abrufbar. » News lesen
Bauteile aus zweiter Hand
Gut erhaltene gebrauchte Bauteile sind kein Schrott und zu schade für den Müll. Sie wiederzuverwenden ist das Ziel des bundesweiten Projekts "Bauteilnetz Deutschland". » News lesen
Gut Ding will Weile haben
Gut Ding will Weile haben: Ab 2021 sollen alle Neubauten nahezu klimaneutral in Niedrigstenergiestandard errichtet werden. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung vor. » News lesen
Deutsche sind gute Energiesparer
Die Deutschen sind gute Energiesparer. Das zeigt eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln. » News lesen
Mehr Geld für energetisches Sanieren
Mehr Geld für energetisches Sanieren: Die KfW-Förderbank zahlt höhere Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen sowie für Gesamtsanierungen. » News lesen
Heckenscheren
ÖKO-TEST hat sieben Heckenscheren eingekauft und durchtesten lassen. Mit im Test waren unter anderem Modelle von Black & Decker, Gardena, Stihl, Bosch und Mac Allister. » News lesen
» mehr News anzeigen
 Aktuelle Themen
Das Stromnetz der Zukunft
Das Stromnetz der Zukunft - Damit die Energiewende vorankommt, müssen nicht nur Stromtransport und -verteilung reformiert werden. Es braucht innovative Energiemodelle. Smart Grids sollen helfen, Strom möglichst effizient zu nutzen. Derweil tüfteln Forscher längst an neuen Konzepten. » Artikel lesen
Energiesparende Haushaltsgeräte
Energiesparende Haushaltsgeräte - Sie fehlen in kaum einem Haushalt: Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen sowie Trockner. Wenn neue Geräte gekauft werden, rechnet es sich, in besonders energiesparende Geräte zu investieren. Die geringeren Stromkosten finanzieren den Kauf. » Artikel lesen
Küchentrends
Küchentrends - Kochst du noch oder lebst du schon? Küchen werden immer wohnlicher, vielseitiger und individueller. Doch bei allem Schick dürfen Ergonomie, Gesundheit und ökologische Qualität nicht außen vor bleiben. Das ist machbar – und bezahlbar. » Artikel lesen
Solarkataster
Solarkataster - Die Kommunen werden zu Vorreitern für die Photovoltaik. Sie informieren die Bürger mit speziellen Stadtplänen im Internet darüber, ob sich ihre Häuser zum Einfangen von Sonnenenergie eignen. Und sie überlassen ihnen mietfrei städtische Dachflächen. » Artikel lesen
» mehr Themen anzeigen

  An den Seitenanfang gehen
ÖKO-TEST vorbeugender Verbraucherschutz seit 1985 - unabhängig, objektiv, wissenschaftlich
Das Essen und Geniessen-Super-Paket

Preis: 19.80 €

» Paket kaufen
Ratgeber Essen 12:2013 mit CD

Preis: 6.90 €

» Inhalt anzeigen
» Heft kaufen
Das Kleinkinder-Super-Paket

Preis: 29.80 €

» Paket kaufen
Spezial Ausstattung

Preis: 5.00 €

» Inhalt anzeigen
» Heft kaufen
ÖKO-TEST Mai 2013

Preis: 3.80 €

» Inhalt anzeigen
» Heft kaufen
» Abo / ePaper
Das Rund ums Haus-Super-Paket

Preis: 19.80 €

» Paket kaufen
Bereiche
Kinder / Familie
Kosmetik / Mode
Gesundheit / Medikamente
Bauen / Wohnen
Essen / Trinken
Geld / Versicherung
Technik / Freizeit
Informationen
Impressum
Datenschutz
Kontakt
Fragen zu ÖKO-TEST
Label-Verstöße
Unsere Testverfahren
Media
Mediadaten
Label
Markt & Medien
Presse / Handel

Investor Relations
Services
Übersicht Service

Online-Shop
Forum
RSS Feed
ePaper
pressekatalog.de
pubbles.de
Abonnement
Serviceseite



© ÖKO-TEST Verlag GmbH, Frankfurt am Main