Das ist zum einen eine Frage der Fairness. Denn mit unseren Tests greifen wir die Hersteller zum Teil massiv an. Wir finden, dass sie daher die Möglichkeit haben sollten, sich zu verteidigen, auch wenn uns das selbst angreifbar macht. Denn immer wieder versuchen Hersteller, vorab die Veröffentlichung der Testergebnisse vor Gericht verbieten zu lassen.
Außerdem hat die Vorabmitteilung praktische und juristische Gründe. Wenn Hersteller mit den Testergebnissen nicht einverstanden sind, legen sie uns oft Gegengutachten vor. Dann beginnt bei uns und unseren Labors die Suche nach den Gründen. Oft beziehen sich die Gegengutachten auf andere Chargen und sind somit nicht aussagekräftig. Das Gleiche gilt, wenn völlig andere Testmethoden verwendet werden. Lassen sich unterschiedliche Laborwerte jedoch nicht erklären, erfolgt von unserer Seite eine weitere Untersuchung, um auszuschließen, dass das von uns beauftragte Labor einen Fehler gemacht hat – was allerdings so gut wie nie der Fall ist. Trotzdem schützen wir uns durch die frühzeitige Mitteilung der Testergebnisse an die Hersteller vor der Veröffentlichung falscher Testergebnisse.
Rechtlich ist die Benachrichtigung der Hersteller zwar nicht zwingend vorgeschrieben. Verpflichtend ist jedoch das "Bemühen um Richtigkeit". Die Vorabbenachrichtigung der Hersteller ist für Gerichte ein Indiz für dieses Bemühen. Das Verfahren ist daher auch bei anderen seriösen Testzeitschriften wie Stiftung Warentest Standard.
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