Warum von Gerichten immer wieder einstweilige Verfügungen erlassen werden, mit denen die Verbreitung der Testergebnisse untersagt wird, wissen wir nicht. Wir können nur feststellen, dass einstweilige Verfügungen oft ohne mündliche Verhandlung erlassen werden, also ohne uns anzuhören. Endgültig haben wir allerdings bis auf einen Fall im Jahre 1988 keinen Prozess um Testergebnisse verloren. Damals haben wir den Herstellern die Testergebnisse noch nicht vorab zur Stellungnahme zugeleitet, sodass wir auf den Fehler nicht aufmerksam wurden.
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