72 Lebensmittel mit Farbstoffen im Test

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Jahrbuch Kleinkinder 2015 | | Kategorie: Essen und Trinken | 09.01.2015

72 Lebensmittel mit Farbstoffen im Test

Lebensmittel wie Süßigkeiten enthalten häufig künstliche Farbstoffe. Gesünder werden sie dadurch nicht.

Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen". So muss auf Gummibärchen, Limonaden, Knabbereien und Süßigkeiten gewarnt werden, wenn sie bestimmte Farbstoffe enthalten. Die Diskussion um die Risiken geht bis in die 1970er-Jahre zurück. Der amerikanische Kinderarzt und Allergologe Benjamin Feingold war der Meinung, die Ernährung, besonders künstliche Farbstoffe, könnten die Ursache für Verhaltensauffälligkeiten wie die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern sein. Zwischen 1976 und 1981 versuchten mehrere Studien die These zu überprüfen. Aus heutiger Sicht waren sie jedoch von bescheidener Qualität, wie eine aktuelle sogenannte Metaanalyse ergeben hat. Das ist eine Untersuchung, die Studien aus- und bewertet. Sie bemängelt unter anderem, dass nur zwei Untersuchungen die verwendeten Farbstoffe konkret benennen, die anderen sprechen lediglich von Lebensmitteln mit und ohne künstliche Farben. Trotzdem kommt die Metaanalyse zu dem Ergebnis, das Weglassen der Farbstoffe verringere ADHS-Symptome, allerdings nur bei besonders empfindlichen Kindern.

Grundlage für die seit 2010 in der EU vorgeschriebene Warnung ist eine weitere Studie aus dem Jahre 2007, die zwar keinen klaren Zusammenhang zwischen den Lebensmittelfarbstoffen und Hyperaktivität zeigte, aber immerhin messbare Effekte. Daraufhin beschloss das EU-Parlament die Kennzeichnungspflicht. Betroffen sind fünf sogenannte Azo-Farben - Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124) und Allurarot (E 129) - sowie der künstliche Farbstoff Chinolingelb (E 104).

Allerdings machen die Azo-Farben nicht nur Kindern Probleme. Die Deutsche Apotheker Zeitung, die nicht im Verdacht von unbegründeter Panikmache steht, warnt: "Viele Azo-Farbstoffe werden im Körper durch Enzyme in ihre Ausgangsverbindungen aufgespalten, diese gelten als stark krebserregend und stehen außerdem im Verdacht, Allergien und Pseudoallergien auszulösen." Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv sieht daher weiteren "Handlungsbedarf". Auf seiner Internetseite www.lebensmittelklarheit.de heißt es: "Der Warnhinweis ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nur eine halbherzige Lösung. Die meist unscheinbare Warnung im Kleingedruckten ist schon deshalb ungenügend, weil viele Kinder sich ihre Süßigkeiten selbst kaufen. Azo-Farbstoffe und Chinolingelb sollten daher verboten werden."

Wäre es dagegen im Jahr 2010 nach der EFSA gegangen, der obersten EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit, wäre wahrscheinlich nicht einmal die Kennzeichnungspflicht gekommen, denn die EFSA hielt die zugrunde liegende Studie für wenig aussagekräftig, weil sie tatsächlich erhebliche methodische Mängel aufweist. So bekamen die Testteilnehmer die verdächtigen Farbstoffe zusammen mit dem Konservierungsstoff Natriumbenzoat. Die EFSA hielt die Kennzeichnungspflicht mehr oder weniger für ein Zugeständnis an übereifrige Verbraucherschützer.

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