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15. März 2010
Über ÖKO-TEST - Unsere Erfolge I
Verbot I
Verbot I

Staatliche Verordnung

2000 erließ das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung. Das Verbot betraf allerdings nur Babyartikel wie Beißringe oder Schnuller, die in den Mund genommen werden. Das reichte ÖKO-TEST nicht aus.


Erdnüsse, Wandfarben, Spielzeug, Kinderwagen, Babylätzchen, Pflaster – immer wieder kritisierten wir in den folgenden Jahren die hartnackigen Weichmacher. Dann, am 7. März 2000, ging alles ganz schnell. Das Bundesgesundheitsministerium erließ eine Verordnung, die bereits zwei Tage später in Kraft trat. Mit ihr wurde die Verwendung von Phthalaten untersagt. Das Verbot betraf allerdings nur Babyartikel wie Beißringe oder Schnuller, die "bestimmungsgemäß" in den Mund genommen werden. Das reichte uns selbstverständlich nicht – allein, weil Babys und Kleinkinder alles in den Mund nehmen, was sie in die Finger bekommen. Zudem gasen die Weichmacher aus. Zum Beispiel aus vielen Matschhosen, Planschbecken, Gummistiefeln, PVC-Böden und früher auch aus Schaumstoffmatratzen.

Besonders besorgniserregende Ergebnisse vermeldeten wir im Oktober 2002. Mannheimer Wissenschaftler hatten festgestellt, dass Frühchen, die im Krankenhaus über Infusionen ernährt werden müssen, hohe Mengen an Diethylhexylphthalat aufnehmen. Dieses DEHP gilt als der bedenklichste Stoff der Gruppe – möglicherweise aber nur deshalb, weil er am besten untersucht ist. Es stammte aus den Infusionsschlauchen, auch Beatmungsschlauche waren belastet.

Im August 2004 machte unser Test Scoubidou-Bänder Schlagzeilen. Das Trendspielzeug, das von Kindern gerne in den Mund genommen wurde, enthielt zwischen 25 und 35 Prozent Phthalate. Trotzdem sah das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine Gefahr. Andererseits solle im Sinne eines vorsorglichen Verbraucherschutzes der Gehalt an gesundheitlich bedenklichen Stoffen in Spielzeug so weit wie möglich minimiert werden. "Dem", so schrieben wir, "haben wir nichts hinzuzufugen."



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Inhaltsverzeichnis

» Übersicht
» Phthalate - Zum ersten Mal im Jahr 1989
» Verbot I
» Verbot II - Die EU handelt
» Trotz Gesetz - Bis zu 25 Prozent verbotene Weichmacher

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.

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