Reaktionen: Allianz Rentenversicherung

Gewinnbeteiligungshürde gestrichen

ÖKO-TEST August 2014 | | Kategorie: Geld und Recht | 25.07.2014

Reaktionen: Allianz Rentenversicherung

Die Riester-Rente der Allianz-Lebensversicherung entpuppte sich in unserem Test vor drei Jahren (ÖKO-TEST-Magazin 6/2011) nicht nur als hochgradig intransparent. Vielmehr entdeckte ÖKO-TEST in den Verträgen auch noch eine Gewinnbeteiligungshürde, die vor allem Ältere, Geringverdiener und Kinderreiche benachteiligt. Denn an den Kosten- und sonstigen Zusatzüberschüssen wollte die Allianz nur Kunden beteiligen, wenn diese ein Garantiekapital von mindestens 40.000 Euro erreichen. "Sozialpolitisch ist das ein Skandal", urteilte ÖKO-TEST. Denn ausgerechnet jene Kundengruppen, die von der Riester-Rente laut Gesetz profitieren sollen, werden bei der Allianz in Sachen Überschussbeteiligung benachteiligt. Mehr noch: Zwei Jahre später fanden wir die gleiche Gewinnbeteiligungshürde auch bei der Direktversicherung der Metallrente (ÖKO-TEST-Magazin 6/2013). Dem Branchenversorgungswerk war das nicht einmal aufgefallen. Denn um die Klausel zu finden, musste man sich nicht nur durch das Kleingedruckte der Verträge quälen. Präzise Angaben fanden sich sogar erst tief versteckt in einer Fußnote im Geschäftsbericht. Mittlerweile haben nicht nur die Gerichte (OLG Stuttgart: Az. 2 U 57/13 und LG Stuttgart: Az. 11 O 231/12) dem Allianz-Konzern die Verwendung dieser Klausel untersagt. Vielmehr wird die Klausel bei Verträgen ab 2008 auch nicht mehr angewandt, wie der aktuelle Geschäftsbericht der Allianz-Lebensversicherung zeigt. Für die zurückliegenden Jahre können betroffene Verbraucher die ihnen vorenthaltenen Überschüsse aber weiterhin nachfordern. Ein Musterbrief dafür steht auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg zur Verfügung (www.vzhh.de). Nach Einschätzung der Verbraucherschützer gilt das übrigens auch für Verträge vor 2008, auch wenn die Allianz die Urteile für ältere Verträge nicht gelten lassen will. Die VZ Hamburg will hier aber nachhaken. Kniffliger sieht es bei den Direktversicherungen der Metallrente aus. Hier müsste das Versorgungswerk oder der jeweilige Arbeitgeber tätig werden. In jedem Fall sollten sich Betroffene mit laufenden Verträgen von der Allianz zusichern lassen, dass die Kostengewinne für ihren Vertrag nicht auf "null" gesetzt wurden und dass sie in allen Jahren wie vorgeschrieben zu 50 Prozent an den Kostengewinnen beteiligt wurden.