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29. August 2008
Prozess - Vaterschaftstest
Prozess - Vaterschaftstest

Viel Aufsehen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat geurteilt, dass ÖKO-TEST kein Vorwurf zu machen ist.

Viel Aufsehen haben unser Test Vaterschaftstests im November 2003 (ÖKO-TEST Magazin 11/2003) und die nachfolgenden Prozesse erregt. Denn ÖKO-TEST wurde zum ersten Mal zu Schadensersatz verurteilt - obwohl die Testergebnisse selbst nach Ansicht des Gerichts richtig waren. Doch nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt war der von uns beauftragte Gutachter nicht unabhängig und deshalb dürften wir den Test nicht mehr verbreiten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dieses Urteil jetzt vollständig aufgehoben.

Der Kläger, die Firma DelphiSeq aus Regensburg, war von der Kanzlei Professor Schweizer in München vertreten worden. Der gleiche Professor Schweizer ist stellvertretender Vorsitzender der Beschwerdekammer 1 des Deutschen Presserats. Die hat - auf Antrag eines weiteren Labors, aber laut Aussage des Presserates ohne Mitwirkung von Prof. Schweizer - eine Missbilligung gegen ÖKO-TEST wegen des Tests ausgesprochen.

Nach Ansicht des Presserates haben wir gegen Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen, in dem es unter anderem heißt: Der Sinn von Informationen "darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen".

Was diese Vorschrift mit unserem - schon nach Ansicht des Landgerichts korrekten - Test zu tun haben soll, wissen wir bis heute nicht. Doch diese Missbilligung wurde von DelphiSeq im Prozess als Argument für die Unseriösität von ÖKO-TEST bemüht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Wie auch immer. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt geurteilt hat, dass ÖKO-TEST keine verzerrende oder missverständliche Darstellung vorzuwerfen ist, die Objektivität und Vertretbarkeit der Beurteilungsmaßstäbe sowie die Sachkunde des durch ÖKO-TEST zugezogenen Gutachters nicht in Frage stehen, die Grenzen der vergleichenden Testberichterstattung im entschiedenen Fall nicht überschritten sind, haben wir den Presserat auf Rücknahme der Missbilligung verklagt.

( oet )



Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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