Prozess - Wettbewerbszentrale

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Einflussnahme
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Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs versuchte mit einer Klage gegen ÖKO-TEST vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
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Aus dem ÖKO-TEST-Magazin April 2007
Wie angekündigt hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs versucht, mit einer Klage gegen ÖKO-TEST vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen. Sie wollte auf unsere Testmethoden, die Vergabe des Gesamturteils und das ÖKO-TEST-Label Einfluss nehmen, und uns unter anderem die Tests Shampoos für strapaziertes Haar und Deoroller in der von uns publizierten Form verbieten lassen.
Wir haben das Verfahren immer für den Versuch gehalten, die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit zu beschneiden - im Interesse vor allem von Herstellern konventioneller Kosmetik, die in unseren Tests regelmäßig schlecht wegkommen. Nachdem die Klage vom Landgericht und vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen worden war, erhob die Wettbewerbszentrale beim BGH eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde, mit der ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof erzwungen werden sollte. Diese hat der BGH jetzt verworfen, ÖKO-TEST hat das Verfahren damit vollständig gewonnen.
Aus dem ÖKO-TEST-Magazin August 2006
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs wollte direkt in unsere redaktionelle Freiheit eingreifen und uns unter anderem verbieten lassen, "in der Zeitschrift ÖKO-TEST Warentests zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, wenn für getestete Produkte sog. Gesamturteile (mit den Benotungen sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend) und /oder konkrete Produktempfehlungen abgegeben werden, und wenn die so beurteilten und/oder empfohlenen Produkte im Rahmen des Warentests nicht auf ihre Wirksamkeit für den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck getestet wurden, ohne die Leser der Zeitschrift ÖKO-TEST zugleich darauf hinzuweisen, dass eine solche Wirksamkeitsprüfung nicht stattgefunden hat".
Nachdem wir in der ersten Instanz voll gewonnen hatten, haben wir uns in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bereit erklärt, Nutzer unseres Labels darauf hinzuweisen, dass sie deutlich machen sollen, dass die Testschwerpunkte von ÖKO-TEST die Schadstoffbelastung und die Gesundheitsverträglichkeit sind, nicht aber die (versprochenen) Wirkungen der Produkte. Aus gutem Grund. So wirkt ein Deo zwar möglicherweise hervorragend, wenn es Triclosan enthält. Doch der Deostoff ist regelmäßig mit Dioxin verunreinigt.
Wir halten die Klage der Wettbewerbszentrale für den Versuch, die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit zu beschneiden. Umso erfreulicher ist, dass das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage jetzt abgewiesen hat.
Die Hintermänner des Prozesses vermuten wir übrigens in den Reihen des so genannten Markenverbandes, das sind Hersteller von Markenartikeln und ihre Verbände. Ein besonderer Dorn im Auge sind wir seit jeher dem Kosmetikverband VKE. Viele seiner Mitglieder sind gleichzeitig Mitglied im Markenverband.
Vermutlich ist mit dem jetzigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt das Ganze auch noch nicht vorbei. Schon in der Verhandlung hat die Gegenseite erklärt, dass sie versuchen wird, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
( oet )

Dieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.
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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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