Reaktionen: Beck's Plastilin

Knete mit ungültigem Label

ÖKO-TEST März 2013 | | Kategorie: Kinder und Familie | 22.02.2013

Reaktionen: Beck's Plastilin

Massiver Missbrauch des ÖKO-TEST-Labels ist selten. In der Regel können Sie sich darauf verlassen: Wo ÖKO-TEST "gut" oder "sehr gut" draufsteht, ist auch ÖKO-TEST "gut" oder "sehr gut" drin. Doch es gibt Ausnahmen. Im Jahrbuch Kleinkinder für 2004 hatte von der Firma Becks nur die Knete Beck's Plastilin mit "sehr gut" abgeschnitten. Ein aufmerksamer Leser machte uns im Dezember 2011 darauf aufmerksam, dass die Firma das Label auch auf andere Produkte druckte. Wir schickten Becks daraufhin eine Unterlassungserklärung, mit der sich die Firma auch verpflichtete, für künftige Verstöße eine "Vertragsstrafe" von 5.001 Euro zu bezahlen.

Ein Jahr später fanden wir das unberechtigte Label - eher zufällig - erneut auf einem nicht getesteten Knetspiel von Becks, und - nach gezielter Suche - auf einer Vielzahl von weiteren Produkten der Firma, die wir nie untersucht hatten. Daraufhin forderten wir Hersteller aus dem baden-württembergischen Gomaringen auf, die fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Ob wir sie bekommen, oder ob wir die Firma verklagen müssen, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Doch selbst wenn Becks am Ende die 5.001 Euro zahlen muss: Ein Geschäft ist unser Vorgehen gegen den Missbrauch unseres Labels nicht.

Im Gegenteil. Es kommt uns oft teuer zu stehen. So beklagte sich einer unserer Anzeigenkunden, nachdem er entsprechende Post und eine Kostennote von unseren Anwälten bekommen hatte: "Wir gehen davon aus, dass diese Abmahnung nicht von Ihnen veranlasst wurde. Als langjähriger Inserent könnten wir sicherlich von einer anderen Vorgehensweise bei der Kommunikation ausgehen." Doch eine Sonderbehandlung bekommt niemand. ÖKO-TEST ist zu strikter Neutralität verpflichtet, antworteten wir unserem Anzeigenkunden. So schützen wir das einzige Kapital, das wir haben: unsere Unabhängigkeit und unsere Glaubwürdigkeit - auch wenn wir dadurch Anzeigenkunden vor den Kopf stoßen.

Wenn Verstöße nicht gravierend sind, wenn also beispielsweise nicht das Produkt selbst geändert, sondern nur das Verpackungsdesign und die Nutzung des ÖKO-TEST-Labels daher nicht mehr erlaubt ist, gewähren wir für bereits produzierte Verpackungen eine Aufbrauchfrist. Denn die Vernichtung der Verpackungen wäre ökologisch unsinnig. Im Gegenzug verpflichten wir die Hersteller, ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro zu spenden. Nicht an ÖKO-TEST, sondern an Umweltorganisationen. Zuletzt haben dadurch der Freundeskreis Die Arche Hamburg, der WWF und Greenpeace etwas Geld bekommen.