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ÖKO-TEST Jahrbuch für 2013
TestDeos, Langzeitwirkung
So ein Mief
Deos, Langzeitwirkung



Schweißgeruch ist tabu. Und die Sorge der Menschen, mit Schweißflecken auf der Kleidung und Körpergeruch unangenehm aufzufallen, ein Riesengeschäft für die Kosmetikindustrie. Deos mit 48-, 72- oder gar 96-Stunden-Wirkung zielen auf das Sicherheitsbedürfnis der Anwender.Deos mit Langzeitwirkung

Hinter der Masche mit der Langzeitwirkung steckt allerdings häufig nicht viel. Zwar müssen die Kosmetikhersteller die Wirksamkeit ihrer Produkte gegenüber den Behörden belegen können. Wie sie das tun, ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.

Wir haben 23 Produkte getestet, die 48 Stunden und länger wirken sollen. Neben Laboranalysen auf problematische Inhaltsstoffe haben wir dazu auch Wirksamkeitsstudien bei den Kosmetikherstellern angefordert.

Das Testergebnis

Über die Note "ausreichend" kommt keines der 23 Produkte hinaus. Etwa die Hälfte der Deos schneidet bereits beim Testergebnis Inhaltsstoffe "ausreichend" oder schlechter ab. Zwar sind vier Produkte bezüglich ihrer Inhaltsstoffe "gut". Ob sie auch halten, was sie versprechen, haben die Anbieter aber nicht überzeugend belegen können oder wollen. Daher können auch sie nicht besser sein als "ausreichend".

Einen deutlich wahrnehmbaren Effekt über die ausgelobte Wirkdauer der Deos konnte uns kein Anbieter nachweisen. Während uns einige erst gar keinen Einblick in ihre Studien gewährten, sandten uns andere Unterlagen zu, die sich nicht oder nur zum Teil auf die von ihnen gemachten Wirkversprechen beziehen. Wenig überzeugend beispielsweise ist es, ein Deodorant für Männer an Frauen testen zu lassen, da der Schweißgeruch von Männern viel intensiver ist. Oder zu behaupten, ein Produkt habe eine schweißreduzierende Wirkung, um dann einen Test zu präsentieren, der allenfalls eine geruchsmindernde Wirkung darstellt. Nur Beiersdorf und Lornamead legten uns Studien ohne Mängel und exakt zur ausgelobten Wirkung ihrer Produkte Nivea und Triple Dry vor. Das ist löblich bei so viel offensichtlichem Etikettenschwindel. Allein der Effekt lässt hier zu wünschen übrig: Das Antitranspirant Triple Dry verringert den Schweißfluss zwar auch noch nach 72 Stunden, jedoch unter der für den schwitzenden Menschen wahrnehmbaren Grenze von 20 Prozent. Für das Deodorant Nivea Pure & Natural Action Lotus Scent wurde ein Test zur Geruchsminderung vorgelegt. Der Effekt war für die menschliche Nase aber gerade noch wahrnehmbar. Unter deutlich verstehen wir etwas anderes.

Bis auf das Nivea-Deodorant enthalten alle Produkte Aluminiumsalze, die die Schweißporen verengen und so das Schwitzen verhindern sollen. Weil sie allerdings die Haut reizen können, trägt das Adidas Action 3 Fresh 48h Anti-Perspirant etwa einen entsprechenden Warnhinweis.

In den Produkten Dove Men +Care, Yves Rocher Transat, Garnier Men und Rexona Women stecken Duftstoffe, die wir abwerten, weil sie häufig als Allergieauslöser auffallen. Künstlichen Moschus-Duft und die verwandte Substanz Cashmeran kritisieren wir in sechs Produkten. Sie sind problematisch, weil sie sich im Körper anreichern können.

Silikonverbindungen, die in etlichen Produkten enthalten sind, sollen in Deos hauptsächlich ein gleichmäßiges Verteilen der Aluminiumsalze bewirken. Zu dieser umstrittenen Stoffgruppe zählt auch Cyclopentasiloxane (D5), das sich in der Umwelt anreichert, nur schwer abgebaut werden kann und dessen Wirkung auf den Menschen nicht abzuschätzen ist. "In Körperpflegemittel gehört D5 daher nicht hinein", sagt Dr. Christoph Schulte vom Umweltbundesamt.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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